Die Stadt Dresden erlaubt nach Abbrucharbeiten des eingestürzten Zugs C, Peilarbeiten durch das Wasser- und Schifffahrtsamt Elbe sowie anderer Maßnahmen zur Herstellung der Fahrrinne ab dem 3. Februar 2025 einzelne dringliche Durchfahrten unter der Carolabrücke. Das Passieren der Brücke ist ausschließlich nach Anmeldung und mit Genehmigung des Wasser- und Schifffahrtsamts möglich. Die noch stehenden Brückenzüge A und B sind weiterhin einsturzgefährdet, weshalb sie kontinuierlich überwacht werden. Die besonders dringlichen Schiffsdurchfahrten erfolgen im direkten telefonischen Kontakt zum Gutachterbüro, das die Standsicherheit der Carolabrücke live überwacht und die Schiffsführer gegebenenfalls alarmiert.
Ausnahmeregelung für den Güterverkehr
Ab dem 18. Februar 2025 wird die Durchfahrt dann für den Wirtschaftsschiffsverkehr von Montag bis Freitag jeweils von 8 bis 12 Uhr flussaufwärts und von 13 bis 15 Uhr flussabwärts möglich sein. Die Richtungseinschränkungen sind aufgrund der eingeengten Fahrrinne im Bereich der Carolabrücke notwendig. Die Regelung gilt bis auf Weiteres nur für den Güterverkehr und unter der Voraussetzung, dass keine Zustandsverschlechterung der noch stehenden Brückenzüge auftritt. Für die Passagier- und Freizeitschifffahrt bleibt der Bereich unter der Carolabrücke weiterhin gesperrt.
Ständige Kontrolle per Schallemissionsmonitoring
Seit Dezember 2024 werden die Brückenzüge A und B mittels Schallemissionsmonitoring permanent überwacht. So kann erfasst werden, wenn Spannstähle in der Brücke reißen und die Tragfähigkeit weiter geschwächt wird. Bislang gab es keine alarmierenden Signale. Um eine kontrollierte Durchfahrt für den Schiffsverkehr zu ermöglichen, wurde das Monitoring in den letzten Wochen vom Bruchquerschnitt auf den Bereich der Fahrrinne erweitert und ist dort seit Montag, 20. Januar 2025, in Betrieb.