In Vorbereitung der Messfahrt unter der im September 2024 eingestürzten Carolabrücke in Dresden sind Abstimmungen zwischen dem Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt (WSA) Elbe, dem Straßen- und Tiefbauamt (STA) der Stadt Dresden und dem Ingenieurbüro Marx Krontal Partner (MKP) erfolgt. Nach Prüfung der Randbedingungen durch MKP hat das WSA Elbe die Freigabe zur Durchfahrt der Carolabrücke für das Messschiff „Rosslau“ erhalten. MKP konnte dabei die in den Brückenzügen A und B installierte Sensorik „live“ während der Brückendurchfahrten monitoren.
„Ziel der Messung ist es, die zur Verkehrsfreigabe des gesperrten Streckenabschnittes der Bundeswasserstraße Elbe erforderliche Verkehrssicherungspeilung durchzuführen“, erklärt Karsten Wild, Sachgebietsleiter Schifffahrt des WSA Elbe, und ergänzt: „Auch das noch fehlende Gelenk des Mittelträgers soll gleichzeitig lokalisiert werden.“ Mittels der flächenhaften Aufnahme der Elbsohle können die Anlandungen und Übertiefen, sogenannte Kolke, ermittelt werden.
Unterstützung der Messung durch GPS
Die Tiefenmessung erfolgt mit dem elektroakustischen Peilrahmen des Messschiffes „Rosslau“. Dieser besteht aus 37 Echoloten, wovon 13 Einzelecholote fest unter dem Rumpf installiert sind. Quer zur Fahrtrichtung sind jeweils zwölf Echolote an vier Meter langen Auslegern angebracht. Diese sind klappbar und werden hydraulisch bewegt. Die gesamte Peilbreite beträgt zwölf Meter. „Die Bestimmung der Lage des Messschiffs erfolgt über GPS-Ortung, die Bestimmung des Kurses mittels eines GPS-Kompasses. Zur exakten Positionsbestimmung unter den Brückenzügen A + B werden an Land verschiedene Messgeräte zur Durchführung der Polarortung aufgebaut“, erklärt Jonas Müller, Messtruppführer beim WSA Elbe.
Nach erfolgter Messung des Bereiches werden die entstandenen Daten von Müller auf Plausibilität kontrolliert und von Fehlern bereinigt. Mittels einer speziellen Software kann er dann die Messergebnisse in einem Tiefenplan darstellen. Im Anschluss an die Auswertung wird das WSA gemeinsam mit dem STA der Stadt Dresden abstimmen, wann und welche Maßnahmen zur Herstellung der Fahrrinne und zur Bergung des Gelenkes erforderlich sind.