Der in den vergangenen Jahren erfolgte Ausbau der Mittelweser nähert sich dem Ausbauziel. Vor dem Hintergrund der bereits seit Jahren unter Beschränkung fahrenden Schiffe größerer Abmessungen hat das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Weser nun die Wasserstraßenklasse der Weser von IV auf Va geändert. Die zugelassenen Schiffsgrößen bleiben weiterhin bei einer Länge von 110,00 Meter und einer Breite von 11,45 Meter. Bereits seit 2018 dürfen Schiffe mit den oben genannten Abmessungen auf der Mittelweser verkehren. Mit der Änderung der Wasserstraßenklasse ändern sich nun die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Schifffahrt auf der Mittelweser. So sind die getroffenen Verkehrsregelungen zur Anpassung der möglichen Schiffsgrößen eine Beschränkung der theoretisch erlaubten Abmessungen und nicht mehr wie in der Vergangenheit eine Sondergenehmigung. Durch die Anpassung wird damit auch für die langfristige Zukunft die Rechtssicherheit für Fahrten auf der Mittelweser erhöht. Zudem ist durch die folgende Anpassung der Kartenwerke und Websites eine verbesserte Wahrnehmung möglich. Bis zur finalen Umsetzung aller erforderlichen Verwaltungsakte bleiben die alten Regelungen in Kraft.
Hintergrund
Seit längerem besteht eine stetige Entwicklung der in Europa eingesetzten Schiffsflotte hin zu größeren Einheiten. Um diesem Trend Rechnung zu tragen sowie aufgrund einer prognostizierten Steigerung des Gütermengenaufkommens – insbesondere im Containerbereich – wurde um die Jahrtausendwende herum durch die Bundesrepublik Deutschland und die Stadt Bremen vereinbart, die Mittelweser für das Großmotorgüterschiff mit 110 Metern Länge und 11,45 Metern Breite auszubauen.
Zu diesen Ausbaumaßnahmen zählen insbesondere die durchgehende Vertiefung der Fahrrinne auf 2,80 Meter, der Neubau der Schiffsschleusen in Minden und Dörverden, Verbreiterungen von Schleusenkanälen sowie die Herstellung von Uferrückverlegungen zu Beseitigung von Engstellen. Zudem werden ökologische Aspekte berücksichtigt und bauliche Eingriffe durch zahlreiche Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen kompensiert.