„Ich habe kein Verständnis dafür, dass nur die Schiene von den Mehreinnahmen aus dem geplanten CO2-Aufschlag auf die Lkw-Maut profitieren soll“, sagte Jens Schwanen, Geschäftsführer des Bundesverbandes der Deutschen Binnenschifffahrt (BDB) gegenüber SUT. „Wenn mit den Mitteln umwelt- und klimafreundliche Verkehrsträger gefördert werden sollen, gehört die Binnenschifffahrt dazu.“
Der am Dienstag den Verbänden und Ländern zugeleitete Gesetzentwurf sieht zwei wesentliche Schritte vor:
- Zusätzlich zur den bisherigen Mautsätzen soll möglichst schon ab 1. Dezember 2023 einen CO2-Zuschlag von umgerechnet 200 Euro je Tonne CO2 erhoben werden. Für einen typischen 40-Tonnen-Sattelzug mit Schadstoffnorm Euro VI bedeutet das ein Plus von 15,8 Cent je Kilometer, also fast eine Verdoppelung der bisherigen Maut. Die Einnahmen von 29 Milliarden Euro bis 2027 sollen „überwiegend“ der Schiene zugute kommen, heißt es im Gesetzentwurf.
- Ab 1. Juli 2024 werden auch Lkw von 3,5 Tonnen bis 7,5 Tonnen mautpflichtig. Befreit sind sogenannte „Handwerkerfahrzeuge“, die nicht der gewerblichen Güterbeförderung dienen.
Zusätzlich gibt es Anpassungen für emissionsfreie Lkw. Außerdem wird die Möglichkeit eröffnet, die Maut je nach Tageszeit zu differenzieren, um so die Verkehrsbelastung besser zu verteilen. Mehreinnahmen dürfen aber nicht erzielt werden.
Der Wettbewerbsbahn-Verband „Die Güterbahnen“ begrüßte den Gesetzentwurf im Grundsatz, weil mit dem CO2-Zuschlag weitere externe Kosten des Straßengüterverkehrs internalisiert werden. Nachbesserungsbedarf sieht Güterbahnen-Geschäftsführer Peter Westenberger trotzdem: „Wir vermissen im Gesetz exakte Festlegungen zur Verwendung der Mittel. Das muss nun schleunigst präzisiert werden. Wir plädieren für einen überjährigen Infrastrukturfonds nach Schweizer Vorbild.“ (Matthias Roeser)