Wie der Bundesrechnungshof in seinem in der vergangenen Woche veröffentlichten Ergänzungsbericht für 2022 mitteilt, hatten die Baufirmen sogar 218 Millionen Euro für Leistungen gefordert, die nach ihrer Ansicht nicht durch den Bauvertrag gedeckt waren. Die GDWS schlug dem Bundesverkehrsministerium (BMDV) vor, 65 Millionen Euro zu zahlen. Letztendlich wurde Mitte März 2022 zwischen BMDV und Baufirmen ein Vergleich über 107 Millionen Euro Nachzahlungen abgeschlossen.
Der Rechnungshof bemängelt, dass der Bund weder die Berechtigung der einzelnen Nachforderungen noch die Rechtslage geprüft hat. Er befürchtet, dass das Beispiel für künftige Bauvorhaben Schule macht: „Sind die zusätzlichen Forderungen und die damit einhergehende Komplexität hoch genug, lässt sich das BMDV ohne Prüfung auf zusätzlich geforderte Vergütungen ein.“ Der Rechnungshof fordert die Regierung auf zu prüfen, ob sie sich noch vom Vergleich lösen kann. Schließlich habe auch der juristische Berater der WSV davon abgeraten, den Vergleich so zu schließen.
Das Ministerium begründet sein Vorgehen damit, dass ein langer Baustillstand oder sogar eine Bauruine sowie jahrelange Gerichtsprozesse gedroht hätten, wenn es sich nicht bewegt hätte. Zudem habe der pauschalierte Vergleich ermöglicht, auf die aufwändige Prüfung der Schlussrechnung durch die WSV-Mitarbeiter zu verzichten. (Matthias Roeser)