Im Dezember 2023 hatte die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS) den Planfeststellungsbeschluss für die „Fahrrinnenanpassung in der Unteren Havel-Wasserstraße, UHW km 32,61 bis km 54,24 – Flusshavel“ erlassen und im Folgemonat öffentlich bekannt gemacht und ausgelegt. Gegen diesen Beschluss hatten der Verband der Deutschen Binnenfischerei und Aquakultur sowie ein Fischereibetreibender geklagt. Im Zuge einer öffentlichen Verhandlung haben die Kläger am 25. Januar 2025 ihre Klagen zurückgenommen, sodass der Planfeststellungsbeschluss nun vorbehaltlos bestandskräftig geworden ist.
Strenge Regeln für die Ausbauplanung
Der 22 Kilometer lange Wasserstraßenabschnitt an der Havel ist durch zahlreiche Seen und seeartige Aufweitungen sowie zahlreiche kanalartige Durchstiche gekennzeichnet, die im Zuge historischer Baumaßnahmen entstanden sind. Die jetzt bestandskräftig gewordene Ausbauplanung verzichtet durchgängig auf Uferrückverlegungen. In den Seenstrecken finden praktisch keine Baumaßnahmen mehr statt. Als Sollwassertiefe dort wird eine Fahrrinnentiefe von 3,20 Meter angehalten. In den Durchstichen wurde die Sollfahrrinnentiefe auf 3,50 Meter festgelegt. Vorhandene Ufereinfassungen werden nur noch dort erneuert, wo ein Abflachen des Ufers infolge schiffsinduzierter Wellen und Strömungen aus Verkehrssicherheitsgründen nicht zugelassen werden kann. Die Bemessungsfahrzeuge der europäischen Wasserstraßenklasse Vb werden nach der Fahrrinnenanpassung dennoch mit Abmessungen von bis zu 185 Meter Länge, 11,45 Meter Breite und 2,80 Meter Abladetiefe verkehren können, müssen aber Einschränkungen in der Leichtigkeit des Schiffsverkehrs in Form von Begegnungs- und Geschwindigkeitseinschränkungen in Kauf nehmen.
Für die Bauausführung gibt es zahlreiche Umweltauflagen und naturschutzfachlich begründete Bauzeitenfenster, zum Beispiel zur Beachtung der Brut- und Rastzeiten für Vögel. Vor Baubeginn müssen aus Beweissicherungsgründen noch einmal eine naturschutzfachliche Bestandsaufnahme und sogenannte CEF-Maßnahmen abgeschlossen werden. Die Bauausführung wird in drei zeitversetzt auszuschreibende Baulose aufgeteilt. Das Wasserstraßen-Neubauamt Berlin rechnet mit einer Bauzeit von insgesamt vier Jahren.
Projekt im Rahmen der Zielkosten aus dem Jahr 1991
Die Bauausgaben für den 22 Kilometer langen Streckenabschnitt in Höhe von rund 50 Millionen Euro finanziert der Bund. Trotz seiner langen Laufzeit befindet sich das VDE 17 damit immer noch im Rahmen der im Jahr 1991 mit vier Milliarden DM vorgegebenen Zielkosten. Der Wasserstraßenabschnitt ist Gegenstand des Ende 2024 von der Europäische Kommission festgelegten transeuropäischen Kernnetzes TEN-V.