Das geht aus der am 10. Januar vom Bundesrat veröffentlichten „Botschaft zum Gütertransportgesetz“ hervor, was nach deutscher Terminologie einem Regierungsentwurf für eine Novelle des Gütertransportgesetzes entspricht.
Konkret schlägt der Bundesrat vor, Instrumente zu schaffen, mit denen der Bund auf die Entwicklung der Hafeninfrastrukturen Einfluss nehmen und diese steuern kann. Offensichtlich befürchtet der Bund, dass die Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft als Eigentümer der Schweizerischen Rheinhäfen AG (SRH) dem Druck nachgeben könnten, Hafenflächen der Stadtentwicklung zu opfern. „Ziel soll sein, den Zugang der Schweiz zum Rhein als europäische Wasserstraße sicherzustellen und eine effiziente Einbindung der Rheinschifffahrt in multimodale Logistikketten zu ermöglichen, um so die Wettbewerbsfähigkeit des Verkehrsträgers Wasserstraße für den Import- und Exportverkehr der Schweiz zu stärken und so hier auch attraktive Alternativen zum Straßen- und Schienengütertransport zur Verfügung zu haben“, heißt es. Die seit Jahren diskutierte Minderheitsbeteiligung des Bundes an der SRH werde nicht ausreichen, um genügend Einfluss auszuüben.
Der Bund schlägt deshalb vor, Infrastrukturbetrieb und Infrastrukturunterhalt der Verkehrsflächen und Hafenanlagen in eine Tochtergesellschaft der SRH auszulagern („Hafeninfrastruktur Schweiz AG“), die dann über eine Leistungsvereinbarung mit dem Bund – analog zur Praxis im Eisenbahnbereich – gesteuert wird. Der Fokus der Leistungsvereinbarung soll auf Betrieb und Unterhalt sowie Substanzerhalt und Erneuerung der Hafeninfrastruktur liegen. Durch die Bestellung von relevanten Infrastrukturen könne der Bund einerseits auf die Bemessung der Hafenabgaben Einfluss nehmen und auch Zuschüsse leisten. Im Regierungsvorschlag ist von fünf Millionen Franken pro Jahr die Rede. Andererseits könne der Bund direkten Einfluss auf die Sicherung der Hafenflächen und deren Infrastrukturen geltend machen. Den Start der jeweils vierjährigen Leistungsvereinbarung ist für 2029 geplant.
Florian Röthlingshöfer, Direktor der SRH, begrüßten den Vorschlag. „Die Botschaft zum Gütertransportgesetz ist ein bedeutender Meilenstein für die Schweizerischen Rheinhäfen“, sagte er. „Dass sich der Bund mit dem Instrument einer Leistungsvereinbarung an der Entwicklung und Erneuerung der Hafeninfrastrukturen beteiligen, und auch die Weiterentwicklung der Güterschifffahrt auf dem Rhein zu einem emissionsfreien Verkehrsträger fördern möchte, ist ein wichtiges Signal für die Zukunft der Rheinschifffahrt.“
Die Regierung plant außerdem ein Modernisierungsprogramm für die Güterschifffahrt. Dafür sollen in der Novelle des Gütertransportgesetzes die rechtlichen Grundlagen geschaffen werden. Angedacht sind finanzielle Beiträge an den Bau von Schiffen, die arm an Treibhausgasemissionen oder für Niedrigwasser geeignet sind, und an die Umrüstung und die Erneuerung von Schiffen auf dekarbonisierte Antriebe. Ingesamt sind rund 300 Güterschiffe in der Schweiz registriert. (Matthias Roeser)