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Häfen und Bahnen müssen sich auf weniger Bundesmittel einstellen

10.01.2024 19:14 Uhr
Symbolbild mit Geldscheinen
© Foto: Roeser

Die Binnenschifffahrt im engeren Sinne soll bei den finalen Haushaltsberatungen ungeschoren davonkommen, Häfen und besonders Schienengüterverkehr müssen sich aber auf Einschnitte gefasst machen.

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Das geht aus der am 10. Januar durchgesickerten sogenannten Bereinigungsvorlage des Bundesfinanzministeriums (BMF) für die abschließenden Beratungen des Bundestags-Haushaltsausschusses hervor. Die Parlamentarier folgen den Vorschlägen des Ministeriums im Regelfall, setzen aber oft auch noch eigene Akzente.

Nach Wunsch des BMF sollen sowohl der Etat für die Wasserstraßen als auch die Förderprogramme für nachhaltige Binnenschifffahrt unangetastet bleiben. Wie aus dem schon am 9. Januar vorgelegten Entwurf für das zweite Haushaltsfinanzierungsgesetz hervorgeht, ist auch die von Finanzminister Christian Lindner Mitte Dezember voreilig angekündigte Streichung der Gasöl-Steuerbefreiung für die Binnenschifffahrt definitiv vom Tisch – auf jeden Fall für 2024.

Weniger Geld für Hafenbahnen

Laut Bereinigungsvorlage müssen sich die Häfen hingegen auf Einschnitte gefasst machen. Die in der ersten Bereinigungssitzung Ende November vom Haushaltsausschuss auf 73,5 Millionen Euro aufgestockten „Baukostenzuschüsse für Investitionen in die Schienenwege der nicht bundeseigenen Eisenbahnen“ sollen nach Vorstellung des BMF auf 27 Millionen Euro reduziert werden. Mit den zuletzt sehr gut nachgefragten Mitteln werden unter anderem Ersatzinvestitionen in die Hafenbahnen gefördert.

Betriebsförderung für Güterbahnen wird gekürzt

Deutlich heftiger trifft es den Schienengüterverkehr. Die Trassenpreisförderung soll von 350 Millionen Euro pro Jahr auf gut die Hälfte sinken. Die Anlagenpreisförderung – dahinter verbergen sich die Entgelte für die Nutzung von Rangierbahnhöfen – soll von 85 auf 20 Millionen Euro verringert werden. Der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) kritisierte die geplanten Kürzungen. „Für das laufende Jahr haben wir die meisten Verhandlungen schon geführt und die Verträge mit den Kunden längst abgeschlossen“, ließ sich VDV-Vizepräsident Joachim Berends zitieren. „Nachträgliche Preissteigerungen, weil Fördermittel wegbrechen, können wir deshalb nicht weiterreichen, sondern bleiben darauf sitzen.“

Umschichtung bei Schieneninvestitionen

Bei den Investitionsmitteln für das DB-Schienennetz sind deutliche Verschiebungen geplant. Aus den Töpfen für Neu- und Ausbau, die Digitalisierung der Leit- und Sicherungstechnik und die Ertüchtigung von Personenbahnhöfen sollen zusammen knapp 978 Millionen Euro zusätzlich in den Erhalt des Schienennetzes fließen. Die vier Milliarden Euro für Baukostenzuschüsse, die bisher im Klima- und Transformationsfonds (KTF) gebucht waren, finden sich nun – um 375 Millionen Euro aufgestockt – im regulären Eisenbahn-Etat als zusätzliche Eigenkapitalerhöhung für die DB AG wieder. Bestimmt sind sie für die „Ertüchtigung des Schienennetzes“. Vier Milliarden sind allerdings gesperrt und sollen erst freigegeben werden, wenn der Bund mindestens zwei Milliarden Euro aus dem Verkauf von Bundesbeteiligungen erlöst hat. (Matthias Roeser)

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