In der sogenannten Bereinigungssitzung am 16./17. November beschlossen die Haushälter, dass das BMDV bis Ende April in einem Bericht den gegenwärtigen Investitionsstaus bei den Bundeswasserstraßen darstellen und darlegen muss, wie es diesen abbauen will. Zusätzliche Mittel oder Stellen für die Wasserstraße – wie von Verbandsvertretern erhofft – gab es aber nicht.
Darüber hinaus wurden nach Angaben der Grünen-Berichterstatterin für den Verkehrsetat, Paula Piechotta, die Mittel für bestimmte Förderprogramme im Schienengüterverkehr erhöht. Das Förderbudget für Investitionen in nicht-bundeseigene Eisenbahninfrastruktur (Schienengüterfernverkehrsnetzförderungsgesetz/SGFFG) wurde für 2024 um fünf Millionen Euro auf 73,5 Millionen Euro aufgestockt, die Verpflichtungsermächtigungen (VE) um elf Millionen Euro auf 35 Millionen Euro. Mit den VE bekommt das BMDV die Möglichkeit, auch für kommende Haushaltsjahre Zahlungsverpflichtungen einzugehen – angesichts der meist mehrjährigen Projekte ein wichtiges Element.
Für die Förderung von privaten Anlagen des Kombinierten Verkehrs wurden ebenfalls die VE aufgestockt, und zwar um zehn Millionen Euro nun 101,6 Millionen Euro. Das könnte es dem BMDV erleichtern, in diesem Jahr noch weitere Anträge zu bewilligen. Auf dem Terminaltag der SGKV hatte der zuständige BMDV-Referatsleiter darauf hingewiesen, dass es derzeit nicht an Barmitteln für das laufende Haushaltsjahr mangele, wohl aber an VE. „Alle Subventionen, die wir im Bereich Schienenverkehr ausbringen, müssen sich daran messen lassen, ob sie effektiv Verkehr von der Straße auf die Schiene verlagern.“
An den Beschlüssen zum BMDV-Etat soll nach Aussage aller drei haushaltspolitischen Sprecher der Ampel-Fraktionen nicht mehr gerüttelt werden. Offen sind wegen des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zum Klima- und Transformationsfonds (KTF) noch die Beschlüsse zu den Einzelplan 32 (Bundesschulden) und 60 (allgemeine Finanzverwaltung). In den Einzelplan 60 fällt auch der genannte KTF, aus dem ebenfalls Ausgaben für den Verkehr finanziert werden sollten.
Auf Wunsch der Unionsfraktion findet zu diesem Urteil am 21. November noch eine Expertenanhörung statt, bei der unter anderem die Frage im Raum steht, ob und ggf. wie sich das Urteil auf andere Sondervermögen auswirken kann. Am 23. November sollen dann in einer weiteren Bereinigungssitzung die Einzelpläne 32 und 60 behandelt werden. Ziel der Ampel-Haushaltspolitiker ist es, am 1. Dezember den Gesamtetat vom Bundestags-Plenum beschließen zu lassen, damit er pünktlich zum 1. Januar 2024 in Kraft treten kann. (Matthias Roeser)
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