Bundesfinanzminister Christian Lindner hat unmittelbar nach dem Urteil eine Sperre des Wirtschaftsplans des Klima- und Transformationsfonds (KTF) angeordnet. Davon betroffen seien Verpflichtungsermächtigungen (VE) für die Jahre 2024 und folgende, die nun nicht mehr belegt werden dürfen. Damit können in diesem Jahr in den meisten aus dem KTF finanzierten Förderprogrammen voraussichtlich keine Zuwendungsbescheide mehr erteilt werden, weil die geförderten Projekte erst 2024 oder später abgerechnet werden können, also auf die Verpflichtungsermächtigungen angewiesen sind.
Für die Schifffahrt betrifft das konkret den Haushaltstitel „Klimaneutrales Schiff“, der vom Bundeswirtschaftsministerium (BMWK) bewirtschaftet wird, allerdings das Seeschiff im Fokus hat. Für das laufende Jahr sind lediglich 30 Millionen Euro eingeplant; für die Ausfinanzierung in diesem Jahre bewilligter Projekte sind in den Jahren 2024ff. allerdings 66 Millionen Euro eingeplant.
Nicht von der Sperre betroffen ist der Haushaltstitel „Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Landstromversorgung in deutschen Häfen“, weil dieses Programm ohnehin Ende 2023 ausläuft.
Schiene massiv betroffen
Die Sperre der KTF-Verpflichtungsermächtigungen trifft die Schiene hart. Unter den güterverkehrsrelevanten Förderprogrammen zu nennen sind die Zuschüsse zur Förderung alternativer Antriebe im Schienenverkehr, wo im laufenden Jahr 65 Millionen Euro eingeplant sind, für die Folgejahre in der Summe aber 93,5 Millionen Euro.
Ein großes Fragezeichen hängt jetzt auch über der Absicht der Bundesregierung, über den KTF im Haushaltsjahr 2024 zusätzliche vier Milliarden Euro für Investitionen in die Eisenbahninfrastruktur der DB bereitzustellen.
Die Regierung kündigte an, zügig einen neuen Wirtschaftsplan für den KTF aufzustellen. Die abschließende Bereinigungssitzung soll wie geplant am 16. November stattfinden, die Verabschiedung des Haushalts durch den Bundestag in der letzten Novemberwoche. (Matthias Roeser)