Im „ZDF Spezial“ am 13. Dezember abends sagte er auf die Frage, wo er die drei Milliarden bei klimaschädlichen Subventionen einsparen will: „Wir haben Subventionen wie beispielsweise eine besondere Steuerfreiheit bei den Kraftstoffen für die Binnenschifffahrt. Seit vielen Jahren wird das als klimaschädliche Subvention bezeichnet. Diese alten Subventionen, die im übrigen auch zu geringerer internationaler Wettbewerbsfähigkeit führen, laufen jetzt aus.“ Bisher gelang es weder Verbands- noch Parlamentskreisen, diese Aussage zu erhärten oder zu widerlegen.
Der 29. Subventionsbericht der Bundesregierung, der vom Bundesfinanzministerium verantwortet wird, listet die Gasöl-Steuerbefreiung unter der laufenden Nummer 79 auf. Die Steuermindereinnahmen werden für 2023 mit 115 Millionen Euro beziffert. Gesetzliche Grundlage sind §27 Absatz 1 und §52 Absatz 1 des Energiesteuergesetzes (EnergieStG).
Für die Binnenschifffahrt beruht die Steuerbefreiung auf der Mannheimer Rheinschiffahrtsakte von 1868 geregelt, konkretisiert durch das 1952 in Straßburg geschlossenen „Abkommen über die zoll- und abgaberechtliche Behandlung des Gasöls, das als Schiffsbedarf in der Rheinschifffahrt verwendet wird“. Wegen der überragenden Bedeutung der Rheinschiffahrt – und weil unterschiedliche Steuersätze nur zu Tanktourismus führen – ist Gasöl deutschlandweit von der Energiesteuer befreit. Theoretisch könnte Deutschland natürlich im Alleingang aussteigen (mit einem Jahr Kündigungsfrist), angesichts der Bunkervolumina heutiger Binnenschiffe wäre das Resultat jedoch vermutlich massiver Tanktourismus in die Niederlande.
Richtig ist allerdings auch, dass der EU-Kommission die Steuerbefreiung für die Binnenschifffahrt schon seit geraumer Zeit ein Dorn im Auge ist. In einem Reformvorschlag für die EU-Energiesteuerrichtline schlug sie 2021 vor, die Energiesteuerbefreiungen für Luft- und Schifffahrt bei Verkehren innerhalb der EU abzuschaffen. (Matthias Roeser)