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Habeck will mehr Windkraftanlagen per Schiff transportieren

05.04.2023 17:53 Uhr
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Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWK) will den Transport von Anlagenteilen für Windkraft an Land und für Komponenten des Übertragungsnetzes möglichst auf die Wasserstraße verlagern.
© Foto: BDB

Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWK) will den Transport von Anlagenteilen für Windkraft an Land und für Komponenten des Übertragungsnetzes möglichst auf die Wasserstraße verlagern.

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Wie aus dem bereits im März verabschiedeten Papier „Eckpunkte einer Windenergie-an-Land-Strategie“ hervorgeht, sieht das BMWK in Großraum- und Schwertransporten (GST) per Schiff großes Potenzial in Bezug auf die Entlastung der Straßeninfrastruktur und für die Entbürokratisierung und Beschleunigung. GST auf dem Wasser benötigen keine komplizierten Ausnahmegenehmigungen. Um mehr Transporte zu verlagern, hat das BMWK unter anderem Anregungen aus dem „Schlussbericht der Arbeitsgruppe ‚Verlagerung von Großraum und Schwerlasttransporten (GST) von der Straße auf den Wasserweg und Schiene‘“ von Mitte Dezember 2020 zurückgegriffen.

Konkret schlägt das BMWK vor, die Streckennetze der Wasserstraße inklusive Umschlagstellen für Windenergieanlagen und Kabeltrommeln im Hauptlauf zu erarbeiten sowie Umschlagknoten für Windenergieanlagen und Kabeltrommeln an der Wasserstraße zu errichten. Im einzelnen heißt das:

  • Digitale Bereitstellung der Hafendaten inklusive Kai- und Krankapazitäten und Gleisanschlüssen für die Routenplanung sowie vollständige Übersicht über Erreichbarkeit und Hafenkapazitäten bis Mitte 2023. Die Erfassung sollte laut dem 2022 erschienenen Klimaschutzbericht 2022 Mitte des vergangenen Jahres beginnen.
  • Einbindung der Binnenwasserstraße für den Hauptlauf in die Routenplanung über das bundesweite Vemags-Antragsverfahren für GST (gebrochene Anträge). Auch diese Forderung ist ein Dauerbrenner.
  • Anreize zur Einbindung der Binnenwasserstraße in den Transportweg. Im Haushalt 2022 waren sogar schon 10 Millionen Euro für eine Anschubfinanzierung von GST-Shuttleverkehren eingestellt worden. Ein Förderrichtlinie kam jedoch aus unbekannten Gründen nicht zustande. Für 2023 stehen immerhin 2 Millionen Euro zur Verfügung.

Das BMWK mahnt aber auch eine Selbstverpflichtung der verladenden Wirtschaft an, die Wasserstraße im Hauptlauf für Windkraftanlagenteile und Kabeltrommeln auf dem erarbeiteten Streckennetz verbindlich zu nutzen, damit Hafenbetreiber und Reeder Investitionssicherheit haben.

BDB positiv überrascht

Der Bundesverband der Deutschen Binnenschifffahrt (BDB) begrüßte am Mittwoch die Position des BMWK. „Wir freuen uns, dass das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz die enormen Potenziale für einen umweltschonenden Transport von Anlagenteilen auf dem Wasser erkennt und die richtigen Schlüsse zieht“, erklärte BDB-Geschäftsführer Jens Schwanen. „Die Schifffahrtsbranche ist sehr gerne bereit, mit der Durchführung entsprechender Transporte von übergroßen und schweren Gütern ihren Beitrag zur Energiewende und zum Netzausbau zu leisten.“
Damit die Wasserstraße große und schwere Güter problemlos aufnehmen kann, werde aber auch eine leistungsfähige Infrastruktur benötigt. „Hierfür müssen Flüsse und Kanäle noch an einzelnen Stellen ausgebaut und Engpässe beseitigt werden, zum Beispiel am Rhein oder im Kanalgebiet“, sagte Schwanen. „Das wird gut gelingen, wenn auch die rund 30 Projekte, die im Wasserstraßenausbaugesetz als „vordringlich“ und „mit Engpassbeseitigung“ genannt werden, in das neue Genehmigungsbeschleunigungsgesetz aufgenommen werden. Mit dem für die Jahre 2024 und folgende vorgesehenen Investitionshochlauf im Wasserstraßenhaushalt können diese Maßnahmen von der WSV dann auch schnell begonnen und umgesetzt werden.“ (Matthias Roeser)

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