Die Güterbahnen setzt laut einer Pressemitteilung große Hoffnung in das Sondervermögen Infrastruktur. Durch die dadurch ermöglichten Investitionen könnten sowohl der lange verschleppte Ausbau als auch die überfällige Sanierung Fahrt aufnehmen. Zudem könnten Qualität und Kapazität im Schienennetz endlich steigen, der Improvisationsaufwand hingegen sinken. Verladende Wirtschaft und Reisende könnten wieder Vertrauen in die Schiene fassen und Lkw und Auto häufiger stehen lassen. Die politischen Ziele für größere Schienenanteile im Verkehr könnten erreichbar und Deutschland seiner verkehrlichen Verantwortung in der Mitte Europas gerecht werden. „Natürlich gibt es auch Risiken bei einem solchen Programm: Preissteigerungen ohne Zusatzleistung, Gießkannenprinzip, jahrelanges Gezerre und mehr. Die neue Bundesregierung muss die zusätzlichen Mittel zum Anlass nehmen, ihre Prozesse für Planung und Finanzierung zu modernisieren. Die Beschleunigungskommission Schiene hatte Ende 2023 dazu viele gute Vorschläge gemacht“, sagt Geschäftsführer Peter Westenberger.
Schaffung einer Schiene Deutschland GmbH
Der Verband fordert, dass zusammen mit dem Bundeshaushalt 2025 je ein überjähriger Finanzierungsfonds für Ersatzinvestitionen und für Ausbau geschaffen werden sollte. Der Fonds sollte aus laufenden Einnahmen, dem Sondervermögen und als Einmalbeitrag aus dem Verkaufserlös des geplanten DB Schenker-Verkaufs gespeist werden. Er sollte von einem neu und stellenneutral zu gründenden Bundesamt für Schieneninfrastruktur (BASchi) administriert werden. Wie in der Schweiz muss eine solche Behörde dafür sorgen, dass bei Sanierung, Errichtung und Finanzierung der Schieneninfrastruktur in puncto Dauer, Kosten und Qualität die erwartbare Verlässlichkeit herrscht. Westenberger: „Statt einer DB InfraGO AG wäre aus unserer Sicht eine direkt dem Bund gehörende und neu aufgestellte ‚Schiene Deutschland GmbH‘ der richtige Auftragnehmer für Planung und Bau. Sollte die Herauslösung aus dem DB-Konzern nicht gelingen oder später kommen, würde die neue Behörde nicht überflüssig, sondern noch wichtiger.“
Gegen Planlosigkeit vorgehen
„Eine Riesenbaustelle“ ist nach Westenbergers Worten darüber hinaus „die Planlosigkeit des Bundes. Das Grundgesetz benennt es als seine Aufgabe, zu sagen, was wann wo in der Schieneninfrastruktur geschehen soll und das soll er nach Art. 87 e Abs. 4 Satz 2 GG in einem – bisher nicht existierenden – Bundesgesetz regeln.“ Derzeit gibt es keinen belastbaren Plan für die Netzsanierung und den unzähligen Ausbau-Aufträgen, die der Bund im Bundesschienenwegeausbaugesetz erteilt hat, fehlen Priorisierung und zeitliche Realisierungsetappen.
Kritik am bisher diskutierten Infraplan
Als „zurzeit noch vollkommen untauglich für diese riesige Aufgabe aus Analyse, Planung und Entscheidungsvorbereitung“ bezeichnen die Güterbahnen den Infraplan, den die Ampel-Regierung seit Jahren diskutiert. Vor allem die fehlende gesetzliche Verankerung und verbindliche Verknüpfung mit der Finanzierung sowie Kurzfristigkeit beklagen die Güterbahnen in ihrem Papier am derzeitigen Diskussionsstand des Infraplan-Konzepts. Denn schon die bisherige Kaskade aus Bundesverkehrswegeplan, Bedarfsplan Schiene, Investitionsrahmenplan und einzelnen Finanzierungsvereinbarungen sehen sie nur als vordergründig plausibel und geeignet an. Westenberger: „Die faktische Mangelernährung der Schieneninfrastruktur entstand parallel zu diesem Blendwerk durch Übersteuerung aus einer straßenorientierten Finanzplanung. Nur mit der Fondslösung und der Revision der Planungsinstrumente werden wir die überwiegend schuldenfinanzierten Zukunftsinvestitionen für das deutsche Schienennetz und seine Kundinnen und Kunden effektiv nutzbar machen.“