Das berichten übereinstimmend zahlreiche Medien unter Berufung auf ein Schreiben von Finanzstaatssekretär Werner Gatzer. Danach werden die Verpflichtungsermächtigungen (VE) im laufenden Haushalt gestoppt, um Vorbelastungen für kommende Jahre zu vermeiden. „Bestehende Verbindlichkeiten werden weiter eingehalten, es dürfen nur keine neuen eingegangen werden“. Mit VE werden die Ministerien ermächtigt, Zahlungsverpflichtungen für kommende Haushaltsjahre einzugehen.
Angesichts der Tatsache, dass es bereits Ende November ist und die meisten aus dem Etat des Bundesverkehrsministeriums (BMDV) finanzierten Vorhaben so viel Zeit in Anspruch nehmen, dass sie selbst bei sofortiger Finanzierungszusage nicht bis zum Jahresende 2023 abgeschlossen werden können, bedeutet das eine faktische Ausgabensperre. Das BMF hat zwar zugesagt, in Ausnahmefällen trotzdem Finanzierungszusagen zuzulassen; derzeit ist aber unklar, wie großzügig diese Regelung gehandhabt wird.
Wie sich die Sperre faktisch auswirke, sei noch völlig unklar, erläuterte ein Sprecher des Ministeriums am Mittwochmittag gegenüber Schifffahrt und Technik. Das werde derzeit intensiv geprüft. Über den Verkehrsetat laufen zum Beispiel das Förderprogramm „Nachhaltige Modernisierung von Binnenschiffen“ und die Förderung von KV-Umschlaganlagen, Gleisanschlüssen und NE-Bahn-Infrastrukturen (SGFF). (Matthias Roeser)