In einer Entschließung des Bundesrats heißt es, dass die deutschen Häfen eine zentrale Rolle im nationalen und internationalen Warenverkehr spielen. Der Ausbau der Häfen sei jedoch nicht nur für die Versorgung der Bevölkerung und der Wirtschaft wichtig, sondern auch für neue Aufgaben wie die nationale Verteidigungsfähigkeit und das Gelingen der Energiewende. Die erforderlichen Investitionen würden die finanziellen Spielräume der Länder allerdings deutlich übersteigen, deren Aufgabe gemeinsam mit den Hafengesellschaften die Finanzierung und Bewirtschaftung der Hafeninfrastruktur ist. Dies führe zu regionalen Ungleichgewichten und unzureichenden Investitionen. Zudem werde die gesamtstaatliche Funktion der Häfen nicht berücksichtigt.
Das Grundgesetz weist Bund und Ländern zwar getrennte Aufgaben zu, ermöglicht aber in bestimmten Bereichen eine gemeinsame Wahrnehmung und Finanzierung. Der Bund solle daher prüfen, ob eine solche Gemeinschaftsaufgabe „Häfen“ eingeführt werden könne. Diese dürfe aber nicht zu Lasten der anderen, bereits existierenden Gemeinschaftsaufgaben gehen. Auch diese seien für den Fortbestand und die Weiterentwicklung des Industriestandortes Deutschland unverzichtbar. Der Bundesrat fordert nun die Bundesregierung auf, entsprechende Finanzhilfen des Bundes zu prüfen und gegebenenfalls umzusetzen. Die Entschließung wird der Bundesregierung zugeleitet, die sich damit befassen wird. Feste Fristen hierfür gibt es nicht.