Die haushaltspolitischen Sprecher der drei Ampel-Fraktionen teilten gemeinsam mit, die eigentlich für Donnerstag (23. November) geplante Fortsetzung der Bereinigungssitzung werde verschoben. Einen neuen Termin nannten sie nicht. Als Grund führten sie an, sie wollten auf das Urteil des Bundesverfassungsgericht mit Sorgfalt reagieren „und einen Haushalt aufstellen, der alle Urteilsargumente und gleichzeitig das Gebot des Grundgesetzes nach einem Haushaltsabschluss noch dieses Jahr berücksichtigt“. In der Sachverständigenanhörung des Bundestags-Haushaltsauschusses am 21. November hätten fast alle Experten einen Weg aufgezeigt, wie die Bundeshaushalte 2023 und 2024 trotz des Karlsruher Urteils verfassungsgemäß aufgestellt werden können. „Diesen prüfen wir jetzt intensiv.“ Um auch der Opposition genügend Zeit für die parlamentarische Beratung einräumen, wie es das Bundesverfassungsgericht verlangt, sei die Bereinigungssitzung verschoben worden.
Kurz darauf teilten die drei Fraktionsvorsitzenden der Ampel-Fraktionen mit, auch die für kommende Woche geplante abschließende Beratung des Haushalts im Bundestags-Plenum werde verschoben. Sie wiesen ebenfalls auf die Notwendigkeit hin, das Verfassungsgerichts-Urteil bei der Aufstellung des Haushalts für das Jahr 2024 zu berücksichtigen. „Unser Ziel ist, den Haushalt zügig, aber mit der gebotenen Sorgfalt zu beraten, um Planungssicherheit zu schaffen“, betonten sie. Einen neuen Termin für die Abschlussberatungen nannten auch sie nicht. (Matthias Roeser)