Die am Donnerstag verabschiedete Novelle des Bundesschienenwegeausbaugesetzes (BSWAG) stellt in § 8 klar, dass zu den grundsätzlich mitfnanzierungsfähigen „Schienenwegen des Bundes“ auch Anlagen für Abstellung, Bereitstellung, Zugbildung und Umschlag zählen. Die Abstellanlagen sind insofern für die Hafenbahnen wichtig, als sie es ermöglichen, eintreffende Züge zu puffern oder bereits wieder abfahrbereite Züge außerhalb des Hafengeländes abzustellen. Bisher hatte die DB AG oft kein wirtschaftliches Interesse daran, solche Abstellanlagen zu betreiben, weil den Kosten keine ausreichenden Nutzungsentgelte gegenüberstanden. Der Bund wiederum sträubte sich gegen eine Mitfinanzierung, weil die Abstellanlagen nicht eindeutig unter die mitfinanzierungsfähigen „Schienenwege des Bundes“ fielen.
Die Gesetzesnovelle schafft ferner die Möglichkeit, im Rahmen von Neu- und Ausbau auch Maßnahmen für mehr Netzresilienz mitzufinanzieren, auch wenn diese in der herkömmlichen Nutzen-Kosten-Betrachtung unwirtschaftlich erscheinen. Als beispielhafte Maßnahmen werden im Begründungsteil genannt:
- Überleitstellen für Gleiswechselbetriebe,
- Einrichtung signalisierter Gleiswechselbetriebe,
- Kreuzungsbahnhöfe,
- Kehr- und Überholgleise,
- Spurplananpassung,
- Erhöhung der Durchfahrtsgeschwindigkeit in Bahnhöfen
- Anpassung von Durchrutschwegen.
Es ist allerdings gut möglich, dass die im Bundesrat zustimmungspflichtige Novelle noch im Vermittlungsausschuss landet. Die Länder hatten beim ersten Durchgang im Oktober 2023 unter anderem gefordert, im Zuge der Novelle auch im DB-Gründungsgesetz die Gemeinwohlorientierung der DB InfraGO zu definieren und festzuschreiben. Ferner verlangten sie, dass der Bund bei den anstehenden Korridorsanierungen auch die Mehrkosten der Güterbahnen für großräumige Umleitungen übernimmt. (Matthias Roeser)