In dem am Mittwoch veröffentlichten Bericht heißt es, der Rechnungshof empfehle zu untersuchen, „welche Optionen bestehen, perspektivisch auch Eisenbahnverkehrsunternehmen der DB AG abzugeben. Um den Gewährleistungsauftrag zu erfüllen, muss der Bund inzwischen nicht mehr mit eigenen Unternehmen als Marktteilnehmer auf der Schiene tätig sein.“ Rechnungshofpräsident Kay Scheller betonte in einem Pressegespräch, laut Grundgesetz sei es nicht nötig, dass die Eisenbahnverkehrsunternehmen in der Hand des Bundes sind. In dem Bericht wird an § 65 Bundeshaushaltsordnung (BHO) erinnert, wonach der Bund sich nur an einem Unternehmen beteiligen darf, „wenn ein wichtiges Interesse des Bundes vorliegt und sich der vom Bund angestrebte Zweck nicht besser und wirtschaftlicher auf andere Weise erreichen lässt“. Grundsätzlich sollten also Privatunternehmen tätig sein.
Der Rechnungshof geht damit über seine Forderung von 2019 hinaus, die DB-Infrastrukturaktivitäten nur von den DB-Transportgesellschaften zu trennen, sie aber im Bundeseigentum zu belassen. Ziel müsse es sein, das Bundesunternehmen DB AG möglichst wettbewerbsneutral auszurichten, sodass das System Eisenbahn als Ganzes profitiert und an Leistungsfähigkeit gewinnt, heißt es im Bericht. “. Gundsätzlich sollten also Privatunternehmen tätig sein.
Um den im Grundgesetz festgeschriebenen Gewährleistungsauftrag zu erfüllen, müsse der Bund nur die Kontrolle über ein leistungsfähig auszugestaltendes Schienennetz behalten. „Hiermit kann er dem Wettbewerb auf der Schiene auch ohne eigene Eisenbahnverkehrsunternehmen die notwendigen neuen Impulse geben.“
Darüber hinaus fordert der Bundesrechnungshof, dass der Bund in einem Gesamtkonzept nachvollziehbare Ziele für das System Eisenbahn entwickelt und konkretisiert, wie er den grundgesetzlichen Gewährleistungsauftrag wahrnehmen will – mit überprüfbaren Meilensteinen. „‘Starke Schiene‘ ist eine weitgehend wirkungslose Worthülse“, kritisierte Scheller. Er forderte, die seit langem angekündigte Eigentümerstrategie festzulegen.
Schließlich fordert der Rechnungshof den Bund auf, im Sinne einer aktiven Beteiligungsführung für einen angemessenen Einfluss zu sorgen. Scheller bemängelte, dass die 2022 von Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP) angekündigte Steuerungsgruppe im Bundesverkehrsministerium (BMDV) nur sehr langsam besetzt wurde. (Matthias Roeser)