Die Länderkammer stimmte am Freitag dem Vorschlag der Bundesregierung zu, die Geltung der Energiesicherungstransportverordnung (EnSiTrV) bis zum 31. März 2024 zu verlängern. Andernfalls wäre sie zum 28. Februar dieses Jahres ausgelaufen. „Da sich die Umstände seit August [Erlass der Verordnung, Anm. d. Red.] nicht grundlegend geändert haben, besteht weiterhin ein dringendes Bedürfnis für eine Priorisierung der schienengebundenen Transporte von Energieträgern und Großtransformatoren“, heißt es als Grund seitens der Regierung. Erst 2024 sei wieder mit einer sicheren Gasversorgung aus alternativen Quellen zu rechnen, so dass es bis dahin nötig ist, Kohle- und Mineralöltransporte priorisieren zu können.
Der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) und „Die Güterbahnen“ (NEE) hatten im Vorfeld an den Bundesrat appelliert, der Verlängerung nicht zuzustimmen. Die Verordnung bringe keinen Zusatznutzen. NEE-Geschäftsführer Peter Westenberger, führte an, dass in den 140 Verkehrstagen insgesamt nur 2334 Güterzugfahrpläne für Last- oder Leerfahrten von Energiezügen mit Bevorrechtigungsantrag bei DB Netz erstellt wurden. „Das entspricht umgerechnet etwa dem Aufkommen eines halben Verkehrstages im deutschen Schienengüterverkehr.“ Die von DB Netz konstruierten Fahrpläne haben nach Einschätzung der Güterbahnen aber keinen spürbaren Zeitvorteil gegenüber regulären Trassen auf den gleichen Laufwegen gehabt.
Eine geringe Erleichterung gab es laut den Verbände bei der prioritären Behandlung im Störfall. Die daraus erzielten Zeitvorteile bewegten sich allerdings im Minutenbereich, so dass sich daraus keine systemrelevante Beschleunigung ergab. Aufgrund der Verordnung sei es aber für alle anderen Güterzugbetreiber nicht mehr möglich gewesen, gegen Aufpreis eine bevorzugte Behandlung ihrer Züge zu erhalten. (Matthias Roeser)