Ab 1. Januar 2024 werden vom BMDV auch Maßnahmen zur Anpassung von im Einsatz befindlicher Güterbinnenschiffe bezuschusst, „sofern hierdurch die nachhaltige Erschließung neuer Verkehre erzielt und Transporte dauerhaft auf das Binnenschiff verlagert werden.“ Das geht aus einer Aussage von Verkehrsstaatssekretär Oliver Luksic gegenüber der Unions-Abgeordneten Kerstin Vieregge hervor, die aus Fachkreisen gegenüber SUT bestätigt wurde.
Als mögliche Beispiele für Maßnahmen nennt der Bund Anpassungen der baulichen Struktur – zum Beispiel Schotte, Boden- und Decksverstärkungen, Veränderungen der Lukengrößen und Süllhöhen, bauliche Veränderungen des Laderaums – und Anpassungen der Ladeeinrichtungen – zum Bespiel Spezialkräne, Spezialeinrichtungen für gefährliche Güter oder Ladevorrichtungen für Fahrzeuge. Der Nachweis der Neuerschließung oder Verlagerung sei zum Beispiel durch Nutzungskonzepte zur Neuausrichtung des Transports, langfristige Lieferverträge und/oder Bestätigung der Geschäftspartner zu erbringen.
Die Förderquote beträgt wie üblich für große Unternehmen bis zu 60 Prozent, für mittlere Unternehmen bis zu 70 Prozent und für kleine Unternehmen bis zu 80 Prozent der förderfähigen Investitionsausgaben.
Wie weiter zu hören ist, soll es aus europarechtlichen Gründen künftig zwei Förderrichtlinien geben. Fördertatbestände rund um die Antrieb (klassische „Motorenförderung“) werden in einer Richtlinie gesammelt, die aber innerhalb der Bundesregierung noch abgestimmt wird. In der zweiten Förderrichtlinie, die schon von der EU genehmigt wurde, werden die Anpassung von vorhandenen Binnenschiffen zwecks Verkehrsverlagerung zusammen mit Digitalisierung, Niedrigwasser- und Energieverbrauchsoptimierung in eine eigene Förderrichtlinie behandelt. Die aktuelle Förderrichtlinie, in der alle Fördertatbestände gebündelt waren, läuft zum 31. Dezember 2023 aus. (Matthias Roeser)