Wie aus der noch nicht nicht offiziell verkündeten, aber schon unter der Hand kursierenden Endfassung hervorgeht, können regelmäßige GST-Verkehre, die mindestens ein- bis zweimal pro Monat verkehren, für jeden Transport mit einer von der Schiffsgröße steigenden Kilometerpauschale bezuschusst werden. Die Spanne reicht von 15,88 Euro/Kilometer für Schiffe mit weniger als 401 Tonnen Tragfähigkeit bis zu 41,93 Euro/Kilometer für Schiffe mit mehr als 3000 Tonnen Tragfähigkeit. Nicht-GST-Beiladung ist erlaubt. Die Richtlinie soll bis Ende August im Bundesanzeiger offiziell verkündet werden.
Es handelt sich um eine sogenannte De-Minimis-Förderung mit gedeckelten Förderbeträgen: Das heißt, dass ein Unternehmen im laufenden und den zwei Folgejahren maximal 200.000 Euro erhalten darf. Als „ein Unternehmen“ gelten dabei auch Tochter- und Schwestergesellschaften. Die Förderung ist zunächst bis 30. Juni 2024 befristet. In diesem und im kommenden Jahr stehen im Bundeshaushalt dafür jeweils zwei Millionen Euro zur Verfügung. (Matthias Roeser)