Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz und die Bundesnetzagentur haben das Hamburger Wasserstoffindustrienetz „HH-WIN“ als Teil des Wasserstoffkernnetzes genehmigt. Es ist ein zentrales Element der nationalen Wasserstoffstrategie des Bundes und hat den raschen Markthochlauf zum Ziel. Für die Hamburger Energienetze, die „HH-WIN“ im Hamburger Hafengebiet realisiert, bringt dieser Schritt Finanzierungssicherheit für den weiteren Ausbau. Denn nach den ersten IPCEI-geförderten 40 Kilometern von „HH-WIN“ steht damit auch ein Finanzierungsmodell für die Versorgung der nördlichen Hafengebiete, sodass der Bau von weiteren rund 20 Kilometern in Angriff genommen werden kann.
Die Bauphase hat der Regulierer bis 2032 definiert – in diesem Zeitraum soll „HH-WIN“ mit seinen 60 Kilometern Leitungslänge alle wesentlichen Teile der energieintensiven Industrie Hamburgs erreicht haben. Zeitgleich sollen auch die anderen Kernnetzbetreiber mit 9.700 Kilometern Wasserstoffleitungen die großen Verbrauchs- und Erzeugungsregionen Deutschlands erschlossen haben. Nach aktuellen Planungen können die in Hamburg produzierten und importierten Wasserstoffmengen sogar schon ab Ende 2027 weiterverteilt werden.
Einheitliches Netzentgelt zum Start
Die Bundesnetzagentur wird zum Start ein bundesweit einheitliches Hochlaufnetzentgelt festlegen. Damit verhindert der Regulierer, dass in den ersten Jahren des Netzaufbaus sehr hohe Entgelte den Wasserstoffhochlauf gefährden. Durch die Deckelung der Netzentgelte wird eine Differenz zwischen anfänglich hohen Investitionskosten und geringen Einnahmen aus Netzentgelten entstehen. Durch die gleichzeitige Kostenanerkennung und Zwischenfinanzierung der Investitionen über ein Ausgleichskonto, das so genannte Amortisationskonto, kann diese anfängliche Finanzierungslücke der Netzbetreiber jedoch geschlossen werden und sie können direkt mit Bau und Umstellung beginnen. Die auflaufenden Mindereinnahmen dieser ersten Phase werden durch spätere Mehreinnahmen ausgeglichen, wenn mehr Wasserstoffabnehmer an das Netz angeschlossen sind. Mit dieser „Entgeltverschiebung" tragen spätere Nutzer die Aufbaukosten des Netzes mit.