Wie aus Fraktionskreisen der Ampel-Koalition zu hören ist, hat das Bundesverkehrsministerium (BMDV) die Haushaltspolitiker bezüglich des Berichts zur Nutzung des Deckungsvermerkes Wasserstraßen um Fristverlängerung bis zum 30. Juni gebeten. Eigentlich sollte der Bericht am 31. Mai vorgelegt werden.
Bei der Verabschiedung des Bundeshaushalts 2023 war es bekanntlich nicht gelungen, den vom BMDV im Entwurf unzureichend ausgestatteten Wasserstraßen-Investitionsetat signifikant aufzustocken. Als Notlösung hatte der Haushaltsausschuss daher beschlossen, absehbar nicht nicht abfließende Investitionsmittel für Schiene und Straße der Wasserstraße zugute kommen zu lassen – gedeckelt auf 250 Millionen Euro. Um Transparenz herzustellen, sollte das Verkehrsministerium bis Ende Mai einen Bericht vorlegen, in welcher Höhe die Wasserstraße zusätzliche Mittel für 2023 erwarten kann.
Durch die Verschiebung des Berichts verengt sich jetzt allerdings der ohnehin schon knappe Zeitraum, in dem die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung (WSV) Investitionsmaßnahmen ausschreiben, Zuschläge erteilen und nach Abschluss der Bauarbeiten Gelder auszahlen kann. (Matthias Roeser)