Wirtschaftsminister Lies äußerte sich im Anschluss an das Treffen folgend: „Wir müssen hier an der Weser einen Ausgleich schaffen, zwischen dem, was für die wirtschaftliche Entwicklung der Hafenstandorte notwendig ist und dem, was der Schutz von Umwelt und Natur erfordert. Das bedeutet auf der einen Seite, für eine zukünftige Fahrrinnenanpassung zu sorgen und auf der anderen Seite, gute Ansätze für einen ökologischen Ausgleich zu finden. Wir haben uns dafür mit dem Bund dafür auf eine Fondslösung verständigt. Damit können wir mit den Maßnahmen des Generalplans Wesermarsch ab 2026 konkret beginnen.“
Umweltminister Christian Meyer unterstrich die Aussage von Lies: „Vom heutigen Weserdialog geht ein wichtiges Signal für die Menschen in der Region aus: Es geht weiter mit dem Generalplan Wesermarsch, der ökonomische und ökologische Interessen in bestmöglichen Einklang bringen soll. Wir haben die Entscheidung über das Einvernehmen des Landes zu einer Weservertiefung zeitlich entkoppelt von den notwendigen Maßnahmen, um jetzt schon die Gewässersituation zu verbessern. Aus dieser Blockade sind wir endlich raus. Gemeinsam zahlen Bund und Land in einen Fonds ein, aus dem die konkreten Maßnahmen bezahlt und schon in zwei Jahren umgesetzt werden sollen. Es geht jetzt also los - unabhängig von der Entscheidung über das Für und Wider eines Einvernehmens. Darüber entscheidet das Land erst ganz am Ende des ganzen Verfahrens auf Grund ökologischer und ökonomischer Fakten.“
Darüber hinaus sei auch das Thema des Sedimentmanagements diskutiert worden. Ein erstes, vielversprechendes Projekt zeige, dass Sedimente, die aus der Weser zum Beispiel aus Sportboothäfen entnommen werden, für den Deichbau oder zur Aufbringung auf landwirtschaftliche Flächen genutzt werden können.
Am Rande der Veranstaltung tauschte sich Lies auch mit den Kritikern aus. „In der Wesermarsch gibt es Vorbehalte gegen eine weitere Anpassung“, so Lies. Zu den nächsten nun notwendigen Schritten gebe es eine klare Haltung und Verständigung der Landesregierung darauf, in diesem Fall kein beschleunigtes, sondern ein reguläres zur Planfeststellungsverfahren durchzuführen. Ein Verfahren nach Maßnahmengesetzvorbereitungsgesetz hatte der Bund vorzeitig abgebrochen.
Gemeinsam mit der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV) einigte sich das Land Niedersachsen Anfang Juli 2024 auf eine Fondslösung für den Generalplan Wesermarsch. Die genauen Details werden derzeit zwischen dem Land Niedersachsen und der WSV verhandelt. Die nächsten Schritte der Fahrrinnenanpassung werden die Finalisierung der Scoping-Unterlagen und die Erstellung der Planfeststellungsunterlagen sein. Sobald die nötigen Unterlagen durch die WSV erstellt sind, solle das Dialog-Format fortgesetzt werden.