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Bundesregierung will Wasserstraßenausbau nicht höher priorisieren

23.05.2023 12:39 Uhr
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Die Wasserstraße ist der einzige Verkehrsträger, der noch ausreichend freie Kapazitäten hat.
© Foto: Roeser

Die Bundesregierung lehnt die Forderung des Bundesrates ab, im Genehmigungsbeschleunigungsgesetz auch dem Ausbau von Wasserstraßen das „überwiegende öffentlichen Interesse“ zu bescheinigen.

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Das geht aus der Gegenäußerung zur Stellungnahme der Länderkammer hervor, die in der vergangenen Woche vom Kabinett verabschiedet wurde. „Die Bundesregierung lehnt den Vorschlag ab“, heißt es. „Die Formulierung entspricht dem im Rahmen der Ressortabstimmung gefundenen politischen Kompromiss.“

Die Länderkammer hatte gefordert, allen laufenden und fest disponierten sowie den im „Vordringlichen Bedarf“ des Bundesverkehrswegeplans aufgeführten Wasserstraßenprojekten das Siegel „liegt im überragenden öffentlichen Interesse und dient der öffentlichen Sicherheit“ zu verleihen. Damit wird es Behörden und Gerichten erleichtert, bei der Abwägung gegenüber Natur- und Umweltschutz zugunsten des Verkehrswegebaus zu entscheiden. Laut Gesetzentwurf liegen bei der Schiene sämtliche laufenden, fest disponierten und vordringlichen Schienenprojekte „im überragenden öffentlichen Interesse und dienen der öffentlichen Sicherheit.“ Bei Autobahnen und Bundesstraßen sollen immerhin die sogenannten „VB-E-Projekte“ (Vordringlicher Bedarf – Engpassbeseitigung) für diese Beschleunigungsmaßnahme in Frage kommen. (Matthias Roeser)

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