Wie Verkehrsstaatssekretär Oliver Luksic am 6. Juli auf einem Parlamentarischen Frühstück des Bundesverbandes Öffentlicher Binnenhäfen (BÖB) sagte, werde aktuell ein Programm zur Anschubförderung von GST-Shuttleverkehren vorbereitet. Wie aus anderer Quelle zu hören war, wird derzeit ein Zuschuss je gefahrenen Kilometer erwogen. Die Förderrichtlinie soll den europäischen De-Minimis-Regeln entsprechen. Unter „De-minimis“-Beihilfen sind Zuwendungen an ein Unternehmen bis zu einem Beihilfebetrag bzw. Subventionswert von 200.000 Euro innerhalb von drei Steuerjahren zu verstehen, die bei der EU-Kommission nicht zur Genehmigung angemeldet werden müssen. Damit würde die zeitaufwändige Notifizierung entfallen und die Förderrichtlinie könnte noch in diesem Jahr in Kraft treten. Im Bundeshaushalt 2023 sind bereit zwei Millionen Euro für diesen Zweck eingestellt, der Entwurf für 2024 sieht Mittel in gleicher Höhe vor.
Eine Vertreterin des Bundesverkehrsministeriums (BMDV) kündigte außerdem an, dass die Beantragung von gebrochenen GST-Verkehren im bundesweiten Antragssystem Vemags vereinfacht werden soll. Derzeit müssen für den straßengebundenen Vor- und Nachlauf zu einem GST-Transport auf der Wasserstraße (oder der Schiene) zwei separate Anträge gestellt werden, was es für Speditionen und Verladern attraktiver macht, einen reinen Straßentransport mit einem einzigen Antrag zu organisieren. Hier soll Vermags künftig für gebrochene Verkehre gleichziehen. (Matthias Roeser)