Wie das Unternehmen mitteilte, wird für beladene Container oder Trailer, die per Bahn in den Duisburger Hafen einfahren und diesen innerhalb von 96 Stunden wieder mit derselben Ladung verlassen, künftig nur noch die einfache Gebühr berechnet. Bisher sind sowohl für die Einfahrt als auch für die Ausfahrt Infrastrukturnutzungsentgelte angefallen. Die Ersparnis liegt also bei 50 Prozent. Der entsprechende Tarifantrag bei der Bundesnetzagentur wurde nun genehmigt.
Voraussetzung ist der Abschluss einer Sondervereinbarung zwischen dem Zugangsberechtigten und der Duisburger Hafen AG. Darin wird geregelt, mit welchen Daten oder Belegen der Zugangsberechtigte nachweist, dass er die Voraussetzungen erfüllt und auf welchem Wege er diese Daten oder Belege an die Duisburger Hafen AG übermittelt.
Bei Gateway-Verkehren handelt es sich um Transporte, die im Duisburger Hafen nur einen Zwischenhalt machen und von einem Zugsystem auf ein anderes Zugsystem umgeladen werden. Insbesondere im Hinblick auf die zum 1. Dezember 2023 in Kraft tretende Mauterhöhung wird so der Nutzen des Kombinierten Verkehrs über den Logistikhub Duisburger Hafen gestärkt. (pm/roe)