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BÖB und VDV: Bahnanbindung der Binnenhäfen stärker unterstützen

16.03.2023 11:53 Uhr
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Binnenhäfen sind ohne Eisenbahn kaum denkbar - hier eine Lok der Berliner Hafengesellschaft Behala.
© Foto: Roeser

Der Bundesverband öffentlicher Binnenhäfen (BÖB) und der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen(VDV) haben am Donnerstag auf einem Parlamentarischen Frühstück gemeinsam dafür geworben, die Bahnanbindung von Häfen stärker fördern.

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„Wir sind der Zugangspunkt zum Umweltverbund“, sagte der Stuttgarter Hafenchef Carsten Strähle, und wies darauf hin, dass 20 bis 25 Prozent des Schienengüterverkehrs in Deutschland über die öffentlichen Binnenhäfen laufen. Von der Politik erbat er sich mehr Unterstützung bei Bahnanbindung der Häfen.
Unter anderem wünscht er sich, dass das das Gleisanschlussrecht nachgebessert wird. Anders als früher muss sich der Eigentümer der „Hauptstrecke“ an den Kosten der Gleisanschlussweiche beteiligen. Diese Regelung – seinerzeit geschaffen mit Blick auf die große Deutsche Bahn – führe jetzt dazu, dass die Hafenbahnen auch Kosten für die Gleisanschlüsse ihrer Sub-Anschließer schultern müssten. Diese finanziellen Nachteile sollte der Bund ausgleichen.
Außerdem sprach er sich dafür aus, die Abgabe von den Häfen vorgelagerter Eisenbahninfrastruktur klar zu regeln, wenn der Eigentümer selbst kein Interesse hat, in diese Anlagen zu investieren. Als Beispiel nannte er Vorbahnhöfe vor den Häfen, die eine wichtige Rolle bei der Pufferung von Zügen spielen. Häufig sei die DB nicht oder nur mäßig interessiert, diese Anlagen auf einen zeitgemäßen Stand zu bringen. Die Häfen hätten zwar Interesse und würden auch selbst investieren, die DB sei aber im Regelfall nicht bereit, die Anlagen abzugeben. Ähnliches gelte für historisch gewachsene einzelne DB-Gleise in den Häfen selbst.
Betreffend die Bundesförderung für NE-Bahn-Infrastrukturen (SGFFG) mahnte Strähle, die Zweckbindungsfristen der Fördermittel zu verkürzen. Derzeit orientierten sie sich an der wirtschaftlichen Nutzungsdauer – für eine Brücke bedeuteten das zum Beispiel 80 Jahre. Falls die Brücke vorher nicht mehr genutzt wird, müssten also Fördermittel zurückgezahlt werden – das sei ein gewisses Risiko. Er appellierte daher an die Politik, die Zweckbindungsfrist in Anlehnung an das GVFG-Bundesprogramm für den ÖPNV idealerweise auf zehn Jahre zu verringern. (Matthias Roeser)

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