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Wasserschutzpolizei deckt mehrere Fälle von Unterbemannung auf

23.02.2023 18:40 Uhr
Wasserschutzpolizei Bayern
Das Streifenboot "Henneberg" der Wasserschutzpolizei in Schweinfurt.
© Foto: WSP Schweinfurt/U. Michel

Die Wasserschutzpolizei Schweinfurt hat bei Kontrollen auf dem Main in den vergangenen Tagen drei Schiffe ohne ausreichende Mindestbesatzung festgestellt und ihnen die Weiterfahrt untersagt.

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Wie die zuständige Polizeiinspektion mittteilte, wurde am Mittwoch (22. Februar) in Schweinfurt bei der Kontrolle eines unter deutschen Flagge fahrenden Frachters mit ausschließlich ungarischer Besatzung festgestellt, dass eines der Besatzungsmitglieder die notwendige Qualifikation nicht vorweisen konnte. Damit war die vorgeschriebene Mindestbesatzung nicht gegeben. Der Grund der nicht nachgewiesenen Qualifikation ist nun Gegenstand weiterer Ermittlungen der WSP Schweinfurt. Gegebenenfalls muss hierzu auch die den Nachweis erstellende ungarische Behörde mit einbezogen werden.

Aufgrund des erheblichen Mangels wurde die Weiterfahrt untersagt. Die Fahrt darf erst wieder aufgenommen werden darf, wenn die Besatzung nach Anzahl und nachgewiesener nautischer Qualifikation vollzählig an Bord ist. Das „Weiterfahrverbot“ durch die WSP ist immer dann erforderlich, wenn die Beamten vor Ort in enger Abstimmung mit der zuständigen Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung (WSV) zu dem Schluss kommen, dass eine beträchtliche Gefährdung von Menschen und Sachgütern zu erwarten sein könnte.

Neben der Reiseverzögerung erwartet nun den Schiffsführer noch eine Ordnungswidrigkeitsanzeige. Diese kann ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro zur Folge haben. Das nach Angaben der WSP mehr als 80 Meter lange Schiff war mit über 1000 Tonnen Düngemittel beladen und in Richtung Main-Donau-Kanal unterwegs.

Nicht der erste Fall

Schon in den Tagen zuvor hatte die WSV zwei andere Schiffe mit Unterbemannung festgestellt. Im ersten Fall handelte es sich um ein unter niederländischer Flagge Richtung Nordsee fahrendes Gütermotorschiff. Dabei konnte die Besatzung des 130 Meter langen und mit rund 3000 Tonnen Schüttgut beladenen Binnenschiffs in der Schleuse Schweinfurt nicht die erforderliche Besatzung nachweisen. Eines der niederländischen Besatzungsmitglieder verfügte nicht über die erforderliche Qualifikation, um mitzuzählen. Auch in diesem Fall wurde die Weiterfahrt bis zum Eintreffen eines ausreichend und nachgewiesen qualifizierten Besatzungsmitgliedes aus den Niederlanden verboten und eine Anzeige gefertigt.

Auch im zweiten Fall handelte es sich um ein Schiff unter niederländischer Flagge. Das 85 Meter lange unbeladene Gütermotorschiff, das eigentlich rund um die Uhr fahren wollte, hatte nicht die dafür gesetzlich vorgeschriebene Anzahl an Besatzungsmitgliedern an Bord. Als Grund für die Unterbemannung nannte der niederländische Schiffsführer eine dringende familiäre Angelegenheit in den Niederlanden. Aufgrund der erheblichen Beeinträchtigung der Sicherheit von Besatzung, Schiff und Allgemeinheit wurde die Weiterfahrt umgehend untersagt. Erst nach dem Eintreffen weiterer qualifizierter Besatzungsmitglieder durfte das Schiff seine Reise in Richtung Rhein fortsetzen. Zudem wurde gegen den Schiffsführer ein Verfahren eingeleitet. (roe)

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