Wie das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt (WSA) NOK mitteilte, werde für den Fährverkehr auf dem Nord-Ostsee-Kanal von der WSA jetzt auch das Patent des Fährschiffers akzeptiert. Zusätzlich sollen durch die Qualifizierung von Decksleuten für das Fährschifferzeugnis weitere Fährführer gewonnen werden. „Erste Fährschiffer unseres Auftragnehmers, der Adler-Reederei, haben bereits eine der erforderlichen Prüfungen absolviert“, erläuterte Detlef Wittmüß, Leiter des WSA NOK. „Nach Abschluss des Ausbildungsweges wird sich die Situation bei den NOK-Fähren voraussichtlich Anfang des neuen Jahres verbessern.“ Parallel zu diesen Aktivitäten sucht der Auftragnehmer des WSA NOK weiter nach geeigneten Nautikern.
Wie das Amt in einer Klarstellung aus Anlass eines Medienberichts betonte, ist ein Sportbootführerschein für das Führen einer Fähre nicht ausreichend. „Fährschiffsführer benötigen ein nautisches Patent“, heißt es. „Dies sind entweder das Schifferpatent A oder C1, ein Rheinpatent, das Unionspatent mit der Berechtigung für maritime Wasserstraßen/ mit der Berechtigung „M“ oder ein Fährschifferzeugnis. Inhaber eines STCW-Patentes benötigen mindestens das NK100. Darüber hinaus müssen ein Radarpatent und ein Sprechfunkzeugnis vorhanden sein.“
Für Bewerber, die mindestens über einen Sportbootführerschein und Erfahrung als Decksmann verfügen, wurden für den Quereinstieg Voraussetzungen geschaffen, dass neben Inhabern der vorgenannten Kapitänszeugnisse auch Fährschiffsführer gemäß § 15 Abs. 2 BinSchPersV eingesetzt werden können, die nach einem Fachkonzept zu qualifizieren und zu prüfen sind. Einer Reihe von Einweisungen und Ausbildungen folgen je eine theoretische und praktische Prüfung, die erfolgreich bestanden werden müssen. Zudem müssen auch ein Radarpatent und ein Sprechfunkzeugnis erworben werden. (roe).