Der Hamburger Senat hat den Abschluss eines Staatsvertrags mit dem Land Baden-Württemberg, dem Freistaat Bayern und dem Land Hessen beschlossen, deren Schiffsregister ins Hamburger Rgister zu übertragen. Die Bürgerschaft muss dem Staatsvertrag noch zustimmen. 2021 hatten bereits Berlin und Brandenburg diesen Schritt vollzogen.
Aus Baden-Württemberg sollen rund 700 Seeschiffe, Binnenschiffe und Schiffsbauwerke übernommen werden, aus Bayern etwa 860. Das Register aus Baden-Württemberg betrifft auch Schiffe, die am hessischen Teil des Neckars beheimatet sind. Die zusätzlichen Personal- und Sachkosten, die in Hamburg anfallen, werden dabei durch die Gebühren finanziert, die künftig nach Hamburg fließen.
Wie ein Sprecher der Hamburger Justizbehörde auf SUT-Anfrage erläuterte, handelt es sich bei der geplanten Zuständigkeitsübertragung nach § 1 Abs. 3 der Schiffsregisterordnung „um eine echte, also vollständige Übertragung der Führung des Schiffsregisters auf Hamburg, das alle Tätigkeiten des (gerichtlichen) Schiffsregisters übernimmt.“
Für alles, was mit der gerichtlichen Führung des Schiffsregisters zusammenhängt, ändere sich für die Eigner die zuständige Stelle, erläuterte der Sprecher. Nach Zuständigkeitsübertragung sei ausschließlich das Amtsgericht Hamburg in Sachen Schiffsregister zu kontaktieren. Das gelte zum Beispiel für die Eintragung eines Schiffs im Schiffsregister, für einen Eigentumserwerb, für die Belastung eines Schiffs mit einer Schiffshypothek oder für die Ausstellung des Schiffsbriefs.
Kontakte zu allen außergerichtlichen Belangen, die mit Schiffen zu tun haben, werden nach Angaben des Sprechers durch die Zuständigkeitsübertragung nicht berührt. Hier bleiben die zuständigen Behörden auch weiterhin zuständige Ansprechpartner für die Eigner.
Das vom Amtsgericht Hamburg geführte Schiffsregister ist nach Angaben der Justizbehörde mit gut 7000 eingetragenen Schiffen und Schiffsbauwerken das größte in Deutschland. Seit Sommer 2020 wird es digital geführt, zuvor erfolgten Einträge und Änderungen noch auf Papier. Das digitale Schiffsregister in Hamburg war 2018 ins Leben gerufen worden. Seit 2020 werden Registerausdrucke und Schiffspapiere elektronisch und automatisiert erzeugt. Zudem können Unternehmen und Bürger Registerausdrucke online beantragen.
Eintragungspflichtig sind Seeschiffe, wenn die Rumpflänge 15 Meter übersteigt. Binnenschiffe sind ab einer Wasserverdrängung von 10 Kubikmetern oder einer Tragfähigkeit von mindestens 20 Tonnen eintragungspflichtig. (roe)