Ein Gesetzentwurf des Bundesministers für Digitales und Verkehr (BMDV) zur Änderung des Moselvertrages zwischen Deutschland, Frankreich und Luxemburg über die Schiffbarmachung der Mosel wurde nun von der Bundesregierung beschlossen. In dem Moselvertrag ist auch etwa die Erhebung von Schifffahrtsabgaben geregelt. Diese können unter den neuen Voraussetzungen des Gesetzentwurfs ab dem 1. Juli 2025 eingestellt werden – wenn das Gesetzgebungs- und Ratifizierungsverfahren in den beiden Vertragsstaaten Luxemburg und Frankreich rechtzeitig abgeschlossen wird.
Transporte mit dem Binnenschiff künftig günstiger
Daniela Schmitt, Wirtschafts- und Verkehrsministerin von Rheinland-Pfalz, begrüßt den Beschluss des Bundeskabinetts und lobt Bundesverkehrsminister Wissing für die vorangegangen Verhandlungen mit Luxemburg und Frankreich. „Es ist der erklärte politische Wille der Europäischen Kommission, dem Bund und dem Land Rheinland-Pfalz, dass die umweltfreundliche Binnenschifffahrt künftig eine deutlich stärkere Rolle beim Güterverkehr übernehmen soll. Die Abgabenbefreiung steht somit im Einklang mit den übergeordneten verkehrspolitischen Zielen, umwelt- und klimafreundliche Verkehrsträger zu stärken“, sagte Schmitt anlässlich des Kabinettsbeschlusses. Die Abschaffung der Abgaben auf der Mosel bedeute, dass Transporte mit dem Binnenschiff in Zukunft günstiger sein können. „Hierdurch wird nicht nur ein wichtiger Anreiz für den Gütertransport auf den Wasserstraßen gesetzt, auch die Wirtschaft in der Region Mosel-Saar und der Landeshafen Trier werden von dieser Maßnahme profitieren“, so die Ministerin.