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Kartellrecht: EU fordert Stellungnahme von Seeschifffahrtskonsortien

10.08.2022 09:29 Uhr | Lesezeit: 3 min
Containerschiff
Die EU prüft die rechtlichen Grundlagen für Schifffahrts-Konsortien
© Foto: Holger Weitzel / imageBROKER / picture alliance

Die Europäische Kommission hat eine Aufforderung zur Stellungnahme zu Gruppenfreistellungsverordnung für Seeschifffahrtskonsortien veröffentlicht.

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An Seeverkehrsunternehmen, Verlader und Spediteure sowie Hafen- und Terminalbetreiber wurden Fragebögen verfasst, mit denen festgestellt werden soll, wie sich Konsortien zwischen Seeschifffahrtsunternehmen und die Gruppenfreistellungsverordnung für Seeschifffahrtskonsortien seit 2020 auf die Tätigkeiten der Interessenträger ausgewirkt haben. Die Frist zur Ausfüllung der Fragebögen läuft bis zum bis zum 3. Oktober 2022.
Nach den kartellrechtlichen Vorschriften der EU sind Vereinbarungen zwischen Unternehmen, mit denen der Wettbewerb beschränkt wird, generell verboten. Die Gruppenfreistellungsverordnung für Seeschifffahrtskonsortien erlaubt jedoch unter bestimmten Voraussetzungen, dass Seeschifffahrtsunternehmen mit einem gemeinsamen Marktanteil von weniger als 30 Prozent Kooperationsvereinbarungen schließen, um gemeinsame Gütertransportdienste zu erbringen. Diese Vereinbarungen werden auch als „Konsortien“ bezeichnet. Die bisherige Regelung läuft am 25. April 2024 aus. Deshalb muss die Kommission eine Bewertung dieser Verordnung vornehmen, um festzustellen, wie sie seit 2020 funktioniert. Die heutige Aufforderung zur Stellungnahme und die gezielten Fragebögen sind Teil der Bewertung der Gruppenfreistellungsverordnung. Die der Kommission zugehenden Rückmeldungen werden die Daten ergänzen, die die Kommission im Rahmen ihrer sektoralen Überwachungstätigkeiten zusammengetragen hat. In den vergangenen beiden Jahren hat die Kommission mit Marktteilnehmern wie Verladern, Spediteuren und Seeverkehrsunternehmen sowie mit Wettbewerbs- und Aufsichtsbehörden in Europa, den USA und anderen Ländern einen regelmäßigen Austausch über die Herausforderungen geführt, mit denen die Seeschifffahrt konfrontiert ist. Im Dezember 2021 leitete die Kommission im Rahmen ihrer sektoralen Überwachungsmaßnahmen auch eine Bestandsaufnahme ein und richtete Fragebögen an auf Routen in die und aus der EU tätige Seeverkehrsunternehmen, um Marktinformationen zu sammeln, insbesondere über die Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie auf die Geschäftstätigkeit der Seeverkehrsunternehmen und auf die maritime Lieferkette.
Betroffene Unternehmen können ihre Beiträge zur Aufforderung zur Stellungnahme und zu den gezielten Fragebögen bis zum 3. Oktober 2022 einreichen. Die Bewertung wird der Kommission bei ihrer Entscheidung helfen, ob die Gruppenfreistellungsverordnung auslaufen oder – mit oder ohne Änderungen – erneut verlängert werden sollte. Die Kommission wird die Ergebnisse der Bewertung in einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen zusammenfassen, die im letzten Quartal 2022 veröffentlicht werden soll.
Hier geht es direkt zur Aufforderung der EU-Kommission.

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