Der BGL (Bundesverband Güterkraftverkehr, Logistik und Entsorgung) und andere Logistikverbände in EU-Staaten sowie Handelskammern sehen im Tiroler Nachtfahrverbot eine massive Einschränkung der von den EU-Verträgen garantierten Grundfreiheit des freien Warenverkehrs innerhalb der Union. Aus diesem Grund haben die Institutionen bei der EU-Kommission förmliche Beschwerden gegen das seit 01.01.2021 geltende generelle Lkw-Nachtfahrverbot auf der Inntautobahn eingereicht. Gegen die anderen bestehenden Maßnahmen Tirols, wie das Sektorale Fahrverbot und die Dosierung (Blockabfertigung), prüft und plant der BGL ebenfalls eine förmliche Beschwerde bei der EU-Kommission. Der BGL vertritt die Ansicht, dass es sich beim Nachtfahrverbot um eine unverhältnismäßige Maßnahme handelt, unter der nicht nur Logistikunternehmen leiden. Vielmehr resultiere daraus eine gesamtwirtschaftliche Beeinträchtigung für viele Unternehmen. Ferner zweifelt der BGL an der eigentlichen Begründung für die Restriktionen. Schließlich ginge es darum, eine Verbesserung der Luftqualität zu erreichen. Erreicht wird nach Verbandsansicht allerdings das Gegenteil. Die durch das Wegfallen wichtiger Zeitfenster bedingte Staubildung verursache höhere Dieselverbräuche und mehr Abgase. Ferner sieht der BGL eine Diskriminierung von Verkehrsunternehmen gegeben, die ihren Sitz außerhalb der Kernzone Tirol haben. Denn Unternehmen, die in der Kernzone Tirol be- oder entladen, sind vom Nachtfahrverbot ausgenommen.
Nachtfahrverbot: BGL reicht förmliche Beschwerde gegen Österreich ein
Seit 1. Januar 2021 gilt für Tirol ein generelles Nachfahrverbot. Der BGL und andere europäische Logistikverbände haben dagegen nun formelle Beschwerden bei der EU-Kommission eingereicht.