Wie eine erste Analyse durch SUT ergab, sind fast alle Punkte, in denen Finanzmittel des Bundes gefragt waren, gestrichen oder zumindest massiv abgeschwächt worden. Das betrifft zum Beispiel die Forderung nach einem Förderprogramm für alternativ angetriebene Umschlaggeräte, die Aufstockung von Forschungs- und Entwicklungsprogrammen, Zuschüsse für das maritime Competenzzentrum (Ma-co) und selbst das WSV-Personal. Bedenklich aus Sicht der Binnenschifffahrt dürfte sein, dass der im Entwurf enthaltene Punkt „Fortführung/Ausbau von Förderprogrammen im Bereich Schiffbau, z.B. Richtlinie „Innovativer Schiffbau sichert wettbewerbsfähige Arbeitsplätze“ des BMWK, Richtlinie „Nachhaltige Modernisierung von Binnenschiffen“ nicht mehr im Dokument auftaucht. Ebenfalls gestrichen wurde die Aufgabe, einen verbindlichen Ausbauplan für Wasserstraße und Schiene zu erstellen.
Gestrichen oder abgeschwächt wurden Wünsche, die Planung und Genehmigung von Infrastruktur durch erleichterte Umweltvorschriften zu erleichtern. Diese Eingriffe dürften auf das Bundesumweltministerium zurückgehen. Weggefallen ist zum Beispiel der Auftrag zu prüfen, „inwieweit Stichtagsregelungen bei Einführung neuer technischer Standards Verfahren, EU-Recht und die Aarhus-Konvention wahrend, beschleunigen können“.
Deutliche Ergänzungen sind offenbar dem Bundesverteidigungsministerium zu verdanken: An zahlreichen Stellen wurden Passagen zur Verteidigungsrelevanz und Kriegsfestigkeit der Häfen eingefügt. „Aufgrund der sich verändernden geopolitischen Sicherheitslage erlangen Häfen erneut einen besonderen Stellenwert im Rahmen von Krisen, der Landes- und Bündnisverteidigung“ ,heißt es schon in der Einleitung. „Der Schutz der Häfen erfordert bereits im Vorfeld Maßnahmen, die es ermöglichen, Häfen gegenüber etwaiger Bedrohung widerstandsfähig aufzustellen.“ (Matthias Roeser)
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