Wie berichtet, hatte sich das Bundesumweltministerium in der Ressortabstimmung über den Gesetzentwurf erfolgreich dagegen gesperrt, selbst den wichtigsten Wasserstraßen-Ausbauprojekten das Siegel „im überragenden öffentlichen Interesse“ zu verleihen. In der Bundestagsdebatte am 22. Juni plädierte von den Koalitionsvertretern lediglich der SPD-Verkehrspolitiker Jürgen Berghahn explizit für die Gleichstellung der Wasserstraße mit Straße und Schiene. „Als SPD fordern wir, dass auch Wasserstraßenprojekte mit ins Gesetz aufgenommen werden und im ‚überragenden öffentlichen Interesse‘ festgeschrieben werden“, sagte er. „Als Beispiel sei die Abladeoptimierung im Mittelrhein genannt.“ Sie habe das beste Nutzen-Kosten-Verhältnis im ganzen Bundesverkehrswegeplan und könne mit verhältnismäßig kleinen Maßnahmen zügig umgesetzt werden. „Genauso können wir auch in Erwägung ziehen, ob wir bei Sanierung und Ersatz bestehender Schleusen wie bei den Brücken auch auf eine Planfeststellung verzichten können.“
Der FDP-Verkehrsexperte Bernd Reuther betonte im Namen der gesamten Fraktion, dass sie einen „Beschleunigungsturbo“ für alle Verkehrsträger wolle. „Für die Schiene, für die Straße, aber auch für die Wasserstraße.“ Er versprach, das „schon sehr gute Gesetz im parlamentarischen Verfahren noch einen Tacken besser zu machen.“
Ausweichend äußerte sich der Grünen-Verkehrsexperte Stefan Gelbhaar. Auf die Frage des CDU-Verkehrspolitikers Henning Rehbaum, warum ausgerechnet der klimafreundlichste Verkehrsträger – nämlich die Wasserstraße – nicht beschleunigt werden soll, sagte Gelbhaar, dass über 90 Prozent der CO2-Emissionen auf den Straßenverkehr zurückgehen. Dort müsse man bei den Verkehrsmitteln ansetzen. „Es wird uns nichts helfen, wenn wir die Wasserstraße unendlich ausbauen. Sie kennen alle die Prognosen, wie der Güterverkehr wächst und wie er ist, und dass die Wasserstraße da etwas abnehmen kann. Aber die Klimaschutzlücke kriegen wir damit nicht gestemmt – sorry.“ (Matthias Roeser)