„Mit der gegenüber der DB Netz AG erfolgten Festlegung ihrer Kostenbasis hat die Bundesnetzagentur Planungssicherheit sowohl für die Eisenbahnverkehrsunternehmen als auch für die DB Netz AG geschaffen“, sagt Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur. Die DB Netz AG hatte der Bundesnetzagentur ein Kostenvolumen von knapp 7 Milliarden Euro mitgeteilt. Die Bundesnetzagentur hat die Kosten geprüft und ein Ausgangsniveau der Gesamtkosten in Höhe von 6,4 Milliarden Euro festgelegt. Die Kürzungen der Bundesnetzagentur beziehen sich insbesondere auf die geltend gemachten Kapitalkosten und die Kostenfortschreibung. Die DB Netz AG hat in ihren Berechnungen eine Gesamtkapitalverzinsung in Höhe von 5,5 Prozent auf das eingesetzte Kapital unterstellt. Aus Sicht der Bundesnetzagentur ist hingegen eine Verzinsung in Höhe von 3,4 Prozent sachgerecht. Hieraus ergibt sich eine Kostenkürzung von rund 400 Millionen Euro. Zudem hat die Bundesnetzagentur Positionen nicht anerkannt, die nach Ansicht der Beschlusskammer nicht hinreichend belegt waren oder sachlich nicht einzubeziehen waren. Zudem konnte ein Teil der Kosten zunächst nur vorläufig anerkannt werden. Die Festsetzung erfolgte für die DB Netz AG und ihre Tochter DB RNI GmbH. Das Entgeltgenehmigungsverfahren für das erste Jahr der kommenden Regulierungsperiode (Trassenpreissystem 2024, gültig ab Mitte Dezember 2023) beginnt im Oktober dieses Jahres.
Schienennetz: Ausgangsniveau der Gesamtkosten der DB Netz AG für Trassenentgelte festgelegt
Die Bundesnetzagentur hat nach Prüfung der Kosten und Mengen im Zeitraum 2019 bis 2023 das Ausgangsniveau für den Zeitraum 2024 bis 2028 auf 6,4 Milliarden Euro festgelegt und damit die Grundlage für das Trassenpreissystem 2024 gelegt.