Wie aus dem Entwurf einer „Dritten Verordnung zur Änderung der Energiesicherungstransportverordnung“ hervorgeht, die Anfang Juni dem Bundesrat zur Zustimmung zugeleitet worden ist, sollen künftig Energieträgertransport nur dann vorrangig Trassen zugewiesen sowie betrieblich prioritär behandelt werden, wenn das Bundeswirtschaftsministerium vorher festgestellt hat, dass an dem fraglichen Zielstandort oder in der fraglichen Zielregion tatsächlich ein Versorgungsengpass droht. Diese Feststellung ist im Bundesanzeiger bekannt zu machen.
Gleichzeitig wird die bislang streckenbezogene Definition des Energiekorridor-Netzes (EnKO) aufgegeben. Stattdessen sind künftig sämtliche Transporte von priorisierungsfähigen Energieträgern zu einem Standort oder in eine Region, für den oder die ein drohender Versorgungsengpass mit Energieträgern festgestellt wurde, priorisierungsfähig.
Schließlich werden die priorisierungsfähigen Energieträger abschließend in einer Anlage aufgelistet. Hier gab es laut Begründung bisher Unklarheiten. Die Novelle soll am 1. September in Kraft treten; der Bundesrat müsste also spätestens in seiner Sitzung am 7. Juli 2023 Position beziehen.
Die EnSiTrV war im Sommer 2022 als Reaktion auf den russischen Überfall auf die Ukraine erlassen worden, um auf eventuelle Ausfälle von Energielieferungen auf den etablierten Wegen schnell reagieren zu können. Tatsächlich wurde das Instrument kaum in Anspruch genommen. (Matthias Roeser)