Das geht aus dem Entwurf für ein „Gesetz zur Änderung des Verkehrsstatistikgesetzes und des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes“ (Bundestagsdrucksache 20/6822) hervor, der am 15. Juni erstmals im Bundestag behandelt werden soll. Danach sollen für die Schifffahrtsstatistik in der Binnenschifffahrt künftig bei den transportierten Gütern im Falle von Gefahrgütern auch die UN-Nummer oder Stoffnummer abgefragt werden.
Die Bundesregierung begründet den Wunsch damit, dass sich die bisher vorgenommene Differenzierung der Gefahrguteigenschaft in Form einer einfachen Ja/Nein-Abfrage als unzureichend herausgestellt hat. „Insbesondere bezüglich Umweltgefährdung, Unfallvermeidung, der Einschätzung von Unfallfolgen und der Bewältigung von Unfällen auf Binnenwasserstraßen nimmt die Nachfrage nach detaillierten Informationen über die Art der Gefahrgüter und nach Vergleichen mit anderen Verkehrsträgern zu.“ Nennenswerten Zusatzaufwand für die Unternehmer sieht der Bund darin nicht, denn in den Beförderungspapieren zum Gefahrgut seien sowohl die UN-Nummern und Stoffnummern als auch die Gefahrgutklassen enthalten. (Matthias Roeser)