Damit können auch die seit der Nacht vom 24./25. Februar bei Oldenburg „eingesperrten“ 15 Binnenschiffe wieder ausfahren. Für ein ebenfalls eingesperrtes Küstenmotorschiff ist wegen der Höhe der Aufbauten keine Ausfahrt möglich.
Wie das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt (WSA) Weser-Jade-Nordsee in der „Bekanntmachung für Seefahrer“ (BfS) 34/24 mitteilte, kann die nördliche Schifffahrtsdurchfahrt im geschlossenen Zustand der Brücke passiert werden. Die südliche Durchfahrt bleibt bis auf Weiteres für alle Fahrzeuge gesperrt. Die Fahrt hunteaufwärts (Bergfahrt) ist jederzeit gestattet. Die Fahrt hunteabwärts (Talfahrt) ist nur in Abstimmung mit Wahrschaudienst vor Ort erlaubt, der in der Zeit von 06:00 Uhr bis 18:00 Uhr. Die Durchfahrtshöhen unter der Eisenbahnbrücke beträgt bei mittlerem Tideniedrigwasser ca. 8,00 Meter, bei mittlerem Tidehochwasser ca. 4,20 Meter. Maßgeblich ist die Durchfahrtshöhe, die am Brückenpegel angezeigt wird. (Matthias Roeser)