Wie aus den Beschlüssen des Haushaltsaussschusses hervorgeht, soll dafür im Wasserstraßenkapitel der Titel „Forschung, Untersuchungen und Ähnliches“ um eine Million Euro auf 8,6 Millionen Euro erhöht werden. Eine Erläuterung legt fest, dass dieses Geld „zur Stärkung der anwendungsbezogenen Forschung und Entwicklung im Bereich zukunftsorientierter Innovationen für die Binnenschifffahrt“ vorgesehen ist.
In einem begleitenden Maßgabebeschluss heißt es, „denkbar wäre ein Forschungs- und Entwicklungsverbund zwischen der Bundesanstalt für Wasserbau und dem Entwicklungszentrum für Schiffstechnik und Transportsysteme e. V. und ggf. anderer Organisationen mit entsprechender Expertise“. Den rechtlichen Rahmen solch einer Zusammenarbeit solle ein Kooperationsvertrag bilden. Dieser soll ein Forschungs- und Entwicklungsprogramm beschreiben einschließlich der in die Kooperation jeweils einzubringenden Leistungen und Ressourcen. Der Haushaltsausschuss erwartet bis zum 30. Juni 2024 einen Bericht über die Umsetzung. (Matthias Roeser)