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Linz AG Hafen baut Landstromangebot im Handelshafen aus

13.03.2025 11:15 Uhr | Lesezeit: 2 min
Landstromanlage am Linz AG Hafen
In den mit Landstromstationen ausgestatteten Anlegebereichen ist eine landseitige Stromversorgung aus Gründen des Umwelt- und Emissionsschutzes verpflichtend zu verwenden.
© Foto: Linz AG/Fotokerschi

Der Linz AG Hafen stellt der Binnenschifffahrt nun insgesamt acht Landstromstationen zur Verfügung. Durch den schrittweisen Ausbau seit 2014 können Schiffe umweltfreundlich mit Strom versorgt werden, wodurch der Einsatz von Dieselgeneratoren entfällt und Emissionen reduziert werden.

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Der Linz AG Hafen bietet seit Kurzem als öffentlicher Handelshafen insgesamt acht Landstromstationen an. Die Errichtung der ersten beiden Landstromstationen erfolgte bereits 2014 im Bereich Trenndamm/Vorhafen. Im Jahr 2021 erhöhte sich die Anzahl der Stromstationen für die internationale Binnenschifffahrt um zwei im Hafenbecken 2 (Nordseite) und nochmals zwei im Hafenbecken 3 (Nordseite). Anfang 2025 wurden zwei weitere Landstromstationen im Bereich Hafenbecken 2 (Südkai) ans Stromnetz angeschlossen. Mit den nun insgesamt acht in Betrieb befindlichen Stationen können Lärmemissionen sowie Schadstoffbelastungen deutlich reduziert werden, da der Einsatz von bordeigenen Dieselaggregaten nicht mehr notwendig beziehungsweise erlaubt ist.

Die acht Landstromstationen bieten insgesamt 22 Powerlock-Anschlüsse mit je 400 Ampere, neun CEE-Anschlüsse mit je 125 Ampere, sechs CEE-Anschlüsse mit je 63 Ampere, sechs CEE-Anschlüsse mit je 32 Ampere sowie zwei CEE-Anschlüsse mit je 16 Ampere. Je nach Schiffsgröße, Bauart sowie Verbrauch können pro Powerlock-Anschluss maximal zwei Schiffe angeschlossen werden. Das heißt: Im Linz AG Hafen können permanent mindestens 22 Fahrgast- oder Frachtschiffe umweltfreundlich mit 400 Ampere Powerlock-Landstrom versorgt werden. 

Jedes Jahr überwintern bis zu 26 Schiffe in der Zeit zwischen November und April im Linzer Handelshafen. Um den Schadstoffausstoß während des Winterstandes zu reduzieren, sind die Landstromanschlüsse verpflichtend zu verwenden. Eine weitere Auflage des Linz AG Hafens ist, dass hintereinander verheftete Schiffe nur mittels eines Generators mit Strom versorgt werden dürfen, sofern alle Liegebereiche mit Landstromstationen belegt sind und kein Landstromanschluss mehr zur Verfügung steht. 

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