Die Förderrichtlinie „Bordstromtech II“ ist am 1. Januar 2023 in Kraft getreten und knüpft an die zum 31. Dezember 2022 ausgelaufene Förderrichtlinie Bordstromtech I an, setzt aber auch neue Akzente. Während die alte Richtlinie vor allem Anschlüsse für Landstrom im Blick hatte, ermöglicht die neue Richtlinie in stärkerem Maß auch die Stromerzeugung aus alternativen umweltfreundlichen Kraftstoffen an Bord – zum Beispiel aus Wasserstoff oder Ammoniak, Methanol oder Ethanol. Erd- oder Methangas – auch Bio-Methan - werden in diesem Zusammenhang nicht mehr als „alternative Kraftstoffe“ gewertet. Bei der Bewertung von Projektanträgen bekommt die Treibhausgaswirkung einen höheren Stellenwert als bisher, dafür fällt das Kriterium der zu erwartenden Auslastung komplett weg.
Die Förderhöhe bleibt unverändert. Investitionen in umweltfreundliche Bordstromversorgungssysteme oder in mobile Landstromversorgungssysteme zur Eigenversorgung von Schiffen werden je nach Unternehmensgröße mit 40 bis 60 Prozent der Mehrkosten gefördert. Investitionen in mobile Landstromversorgungssysteme als Modernisierungsmaßnahme für die Hafeninfrastruktur oder für jene an Umschlag- und Liegeplätzen werden mit maximal 80 Prozent gefördert. Anträge können ab sofort bei der Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen (BAV) in Aurich gestellt werden. Auf deren Website sind auch weitergehende Informationen zu finden. (roe)