Anträge für den Fördertopf alternative, klimafreundliche Antriebe für die Schiene können bereits eingereicht werden. Förderfähig sind sowohl Schienenfahrzeuge, die im Schienen-Personenverkehr eingesetzt werden wie Fahrzeuge im Güterverkehr. Basis des Programms ist die Richtlinie zur Förderung alternativer Antriebe im Schienen-Verkehr, die seit dem Februar 2021 alternative Antriebskonzepte marktfähig machen soll. Gefördert werden insbesondere Projekte und Technologien, bei denen es um batterieelektrische und brennstoffzellenbasierte Triebzüge geht. Ebenso antragsberechtigt sind hybride Antriebskonzepte, etwa aus den Bereichen Dual-Mode- und Batterie-Hybrid-Technologie. Weitere Bereiche sind die Errichtung von Lade- und Betankungsinfrastruktur für die alternativen Antriebe sowie Elektrolyseanlagen und Anlagen zur Erzeugung von umweltfreundlichem Wasserstoff sowie entsprechende Machbarkeitsstudien.
Bundesverkehrsminister Dr. Volker Wissing: „Um unsere Klimaschutzziele im Verkehr zu erreichen, brauchen wir CO2-neutrale Technologien auch auf der Schiene. Deshalb unterstützen wir Unternehmen im Schienenverkehr beim Umstieg von Dieselloks auf saubere Fahrzeuge mit Batterie und Brennstoffzelle auf nichtelektrifizierten Streckenabschnitten und den Einsatz von innovativen Hybrid-Loks im Güterverkehr.“
BMDV Förderung für alternative Antriebe auf der Schiene
Mit insgesamt 141 Millionen Euro fördert die das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) Unternehmen, die in alternative Antriebe für Schienenfahrzeuge investieren.