Das Gesetz sieht unter anderem vor, dass in den Verfahren, die erstinstanzlich vor Oberverwaltungsgerichten geführt werden – das betrifft zum Beispiel Neu- und Ausbauvorhaben des Bundesverkehrswegeplans – spätestens zwei Monate nach Eingang der Klageerwiderung eine Art „Runder Tisch“ unter Vorsitz des Richter oder Berichterstatters einberufen werden kann („früher erster Termin“). Dort sollen Sach- und Streitstand erörtert und Möglichkeiten zur gütlichen Beilegung ausgelotet werden. Falls das nicht gelingt, soll bei diesem Treffen der weitere Verlauf des Prozesses strukturiert werden.
Bei der Entscheidung über die aufschiebende Wirkung einer Klage darf das Gericht Form- oder Abwägungsfehler, die offensichtlich in absehbarer Zeit behoben sein werden, außer Acht lassen. Das Gericht soll aber eine Frist setzen.
Bei der Abwägung der Folgen einer aufschiebenden Wirkung einer Klage muss das Gericht berücksichtigen, ob dem Projekt per Gesetz bescheinigt wurde, im „überragenden öffentlichen Interesse“ zu liegen. Das betrifft zum Beispiel die LNG-Terminals, ist aber auch für Bundesverkehrswege im Gespräch. Die Frage, ob auch Autobahn-Neubauprojekte im „überragenden öffentlichen Interesse“ liegen können, entzweit derzeit Grüne und FDP bei einem in Vorbereitung befindlichen weiteren Gesetzentwurf des Verkehrsministeriums zur Planungsbeschleunigung.
Gegenüber dem ursprünglichen Gesetzentwurf der Regierung zusätzlich eingefügt wurde eine Regelung, dass einfach gelagerte Fälle ohne grundsätzliche Bedeutung an den Oberwaltungsgerichten von einem Einzelrichter entschieden werden können – normalerweise entscheiden an den Oberverwaltungsgerichten je nach Bundesland Senate mit mindestens drei und maximal sieben Richtern. Analog können am Bundesverwaltungsgericht in solchen Fällen drei statt der regulären fünf Richter entscheiden. Außerdem werden die Länder angehalten, an den Oberverwaltungsgerichten auf das Planungsrecht spezialisierte Senate einzurichten.
Ob das jetzt verabschiedete Gesetz Verwaltungsgerichtsverfahren wirklich beschleunigen kann, ist in der Richterschaft heftig umstritten, berichtet unter anderem das Portal „Legal Tribune online“. Einige befürchten gar, dass die Änderung jahrzehntelang geübter Abläufe zunächst die Verfahren verlängert. (Matthias Roeser)