Mit einer Änderung des Binnenschifffahrtsaufgabengesetzes (BinSchAufgG) will der Bund die Möglichkeit schaffen, Aufgaben im Bereich Befähigungswesen und Tauglichkeit auf die Länder oder zum Beispiel Berufsgenossenschaften zu übertragen. Das sieht der jetzt dem Bundestag zugeleitete „Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung schifffahrtsrechtlicher Vorschriften“ (Bundestags-Drucksache 20/05163) vor. Künftig soll das Bundesverkehrsministerium (BMDV) juristische Personen des öffentlichen Rechts und der Länder beauftragen können, Befähigungsprüfungen von Besatzungsmitgliedern zu übernehmen. Hier denkt der Bund laut Begründungsteil offenbar an die Industrie- und Handelskammern (IHK).
Hingegen wird die Berufsgenossenschaft Verkehr (BG Verkehr) ins Spiel gebracht, wenn es darum geht, Lehrgänge für Besatzungsmitglieder oder sonstige Personen an Bord zuzulassen. Als Beispiel werden Kurse für Atemschutzträger sowie Sachverständige für LNG-Handling und die Fahrgastschifffahrt. Die BG Verkehr soll auch Lehrkräfte für diese Lehrgänge schulen – konkret genannt wird die grundlegende Sicherheitsausbildung.
In Branchenkreisen wird diese Neuregelung dem Vernehmen nach von den meisten Experten begrüßt. Es werde damit die Möglichkeit eröffnet, einen lokalen Ansprechpartner zu bekommen, zu welchen oft ein regeres Verhältnis herrscht, war zu hören. Offene Fragen könnten so schneller beantwortet werden. Eine regional unterschiedliche Handhabung könne zwar nie ausgeschlossen werden, jedoch seien die Voraussetzungen harmonisiert. Auch kämen die jeweiligen Prüfer regelmäßig bei Lehrgängen zusammen, was zu einer einheitlichen Bewertung und Abwicklung beitrage.
Eine weitere wesentliche Änderung ist, dass bei der WSV auch ein zentrales Register der Binnen-Sportbootführerscheine geführt werden soll. „Dies erleichtert die Aufgabenwahrnehmung durch die GDWS, die regelmäßig auf diese Daten etwa bei der Bearbeitung von Ordnungswidrigkeiten, für den Entzug oder die Anordnung über das Ruhen des Sportbootführerscheins, zugreifen muss.“ Die Sportschifffahrtsverbände, die bisher exklusiv mit der Aufgabe beliehen waren, Sportbootführerscheine auszustellen und zu verwalten, bleiben dafür zuständig, müssen aber die Daten für das Register bei der WSV erheben und sie aktuell halten. Im Unterschied zu Führerscheinen der gewerblichen Schifffahrt dürfen aber Daten der Sportbootführerscheine nicht an das EU-Register weitergegeben werden.
Möglicherweise wird im Laufe des parlamentarischen Gesetzgebungsverfahrens noch eine Regelung eingeführt, dass bei Verdacht auf Alkoholisierung von Binnenschiffspersonal eine Blutprobe auch ohne richterliche Anordnung entnommen werden kann. Dafür spricht sich jedenfalls die Bundesregierung in ihrer Reaktion auf eine entsprechende Anregung des Bundesrates aus. (Matthias Roeser)