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BDB interveniert über EBU gegen Streiks an französischen Schleusen

19.04.2023 09:57 Uhr
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Alle Schiffe liegen still, wenn der Streik in Frankreich es so will.
© Foto: Roeser

Der Bundesverband der Deutschen Binnenschifffahrt (BDB) hat über den europäischen Dachverband EBU bei der EU-Kommission Beschwerde wegen Behinderung des freien Warenverkehrs durch die Streiks an den französischen Oberrheinschleusen eingereicht.

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Wie es in einem SUT vorliegenden Schreiben heißt, sei sich der BDB bewusst, dass das Recht auf Streik in der europäischen Charta der Grundrechte verankert ist. „Wir bezweifeln jedoch die Rechtmäßigkeit der derzeitigen Streiks in Frankreich, da sie kein Mittel eines Arbeitskampfes in einer tarifvertraglichen Auseinandersetzung sind, sondern einem zivilen Ungehorsam gleichen und politisch motiviert sind.“ In Frankreich wird mit den Streiks gegen die Heraufsetzung des Rentenalters von 62 auf 64 Jahre durch die Regierung protestiert.
Der BDB habe sich deshalb in seinem europäischen Dachverband EBU erfolgreich dafür eingesetzt, offiziell bei der Europäischen Kommission Beschwerde wegen der Behinderung des freien Wa-renverkehrs einzulegen. Diese Beschwerde sei Anfang der Woche gemeinsam mit der europäischen Verladerorganisation ESC (European Shippers Council) eingereicht worden.
EBU und ESC wollen, dass die EU-Kommission Frankreich auffordert, den Verstoß gegen den freien Warenverkehr zu beenden. EBU und ESC verweisen auf das Urteil C-265/97 des Europäischen Gerichtshofs, wonach ein Mitgliedstaat verpflichtet ist, gegen ein Verhalten von Privatpersonen vorzugehen, das die Wirksamkeit der Gemeinschaftsvorschriften faktisch untergräbt. Im jetzigen Fall dulde die öffentliche Hand in Frankreich die Verletzung des freien Warenverkehrs, wenn sie über einen langen Zeitraum hinweg systematisch nicht gegen schwerwiegende und offensichtliche gemeinschaftsschädigende Handlungen von Privatpersonen vorgeht.
Enttäuscht zeigte sich der BDB über die zögerliche Haltung der Zentralkommission für die Rheinschifffahrt (ZKR). Die ZKR habe im März mitgeteilt, das derzeitige Procedere in Frankreich zeige, dass sich die französischen Behörden der Bedeutung der Mannheimer Akte sehr wohl bewusst sind. Sie sei überzeugt, dass die Behörden alles tun, um die Blockaden so schnell wie möglich zu beenden. Die ZKR sei daher der Ansicht, dass damit der Verpflichtung, den Grundsatz der freien Schifffahrt zu verteidigen, in angemessener Weise nachgekommen wird. (roe)

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