Es ist noch unklar, welche Auswirkungen die Gründung der gemeinwohlorientierten Eisenbahn-Infrastrukturgesellschaft („InfraGo“) möglicherweise auf die Berechnungsmethode der Trassenentgelte hat. Das war am Dienstag am Rande des alljährlichen Symposiums des Wagenhalterverbandes VPI aus regierungsnahen Fachkreisen zu hören. Es wurde darauf hingewiesen, dass es neben dem derzeit angewandten Vollkostenansatz – auch die Fixkosten der Netzunterhaltung werden auf die Nutzer umgelegt – auch noch den Grenzkostenansatz gibt, bei dem die Netznutzer nur die variablen Kosten einer Zugfahrt tragen. Würde der Grenzkostenansatz angewandt, wäre eine Trassenpreisförderung überflüssig. Grundsätzlich sei das Bundesverkehrsministerium gewillt, dem Schienengüterverkehr weiter unter die Arme zu greifen.
Laut Bundeshaushalt 2023 würde die Trassenpreisförderung im Jahr 2024 auf 180 Millionen Euro annähernd halbiert werden und 2025 komplett wegfallen. Dieser Beschluss war von den Bahnverbänden im vergangenen Herbst heftig kritisiert worden. (roe)