Laut den Berichten hat das NSA am 7. März eine Klage von Wody Polskie und der Generaldirektion für Umweltschutz gegen eine Entscheidung des Woiwodschaftsverwaltungsgerichts in Warschau vom Dezember abgewiesen, mit der die Regulierungsarbeiten an der Oder gestoppt wurden. Gegen den Oderausbau hatten nicht nur polnische und deutsche Umweltschützer geklagte, sondern auch die brandenburgische Landesregierung. Sie halten den beabsichtigten Ausbau für schädlich für das Ökosystem des Flusses, insbesondere nach der Giftalgen-Katastrophe im Juli und August 2022. Die Bundesregierung hingegen hatte sich 2015 in einem maßgeblich von Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer vorangetriebenen Staatsvertrag gegenüber Polen verpflichtet, zumindest die Schiffbarkeit für den Eisaufbruch zu gewährleisten. Das Bundesumweltministerium würde die Oder aber gerne zu einem Projekt des „Blauen Bandes“ machen und sich weitgehend selbst überlassen.
Die polnische Regierung hat hingegen weitergehende Pläne und will unter Berufung auf den Hochwasserschutz die Oder von Schlesien bis zur Ostsee idealerweise wieder für Motorschiffe der Klasse IV schiffbar machen. Derzeit verkehren dort gelegentlich leichte Schubverbände, auf der Grenzoder zwischen Eisenhüttenstadt und Schwedt findet praktisch gar keine gewerbliche Schifffahrt statt. Für die Schiffbarmachung der Grenzoder müssen vor allem Buhnen und Deckwerke auf beiden Seiten des Flusses erneuert werden. Auf polnischer Seite hatten die Arbeiten bereits im vergangenen Sommer begonnen.
Die ausführliche Begründung der Entscheidung des NSA liegt noch nicht vor. Sie wird in einigen Tagen oder Wochen erwartet. (Matthias Roeser)
Oberstes Verwaltungsgericht Polens stoppt Oder-Ausbau
Nach übereinstimmenden polnischen Medienberichten hat das Oberste Verwaltungsgericht (NSA) in Warschau in einem Eilverfahren den bereits vom Wojewodschafts-Verwaltungsgericht verhängten Baustopp bestätigt.