Mit der geplanten Verbesserung der Infrastruktur für den Umschlag von Schwerlastgütern – insbesondere von Windparkkomponenten – soll Cuxhaven als Offshore-Industriestandort gestärkt werden. Die Maßnahme soll auch dazu beitragen, dass Deutschland seine Ziele im Bereich der erneuerbaren Energien erreicht. Gleichzeitig soll die Energieversorgung sicherer werden.
Die Beihilfe wird für diese Vorhaben in Form eines Zuschusses in Höhe von 200 Millionen Euro an die staatliche Hafenbehörde NPorts gewährt. Mit dem Beitrag von NPorts in Höhe von 100 Millionen Euro wird die Investition auf insgesamt 300 Millionen Euro geschätzt. Im Jahr 2028 soll das Terminal in Betrieb genommen werden und eine Laufzeit von 30 Jahren haben.
Die Kommission prüfte die Maßnahme nach den EU-Beihilfevorschriften, insbesondere nach Artikel 107 (3) (c) des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union. Danach können die Mitgliedstaaten die Entwicklung bestimmter Wirtschaftszweige unter bestimmten Voraussetzungen fördern. Die Kommission kam zu dem Schluss, dass die Maßnahme notwendig und angemessen sei, um Offshore-Windkraftprojekte zu entwickeln, die wirtschaftliche, ökologische und energiepolitische Vorteile bringen.
Die Kommission stellte zudem fest, dass die Maßnahme verhältnismäßig sei, da sie sich auf das erforderliche Mindestmaß beschränke und nur geringe Auswirkungen auf den Wettbewerb und den Handel zwischen den Mitgliedstaaten haben werde.